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Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Einbürgerung ist stärkstes Bekenntnis zu Deutschland“ Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen und damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Erarbeitet wurde der Entwurf vom Bundesministerium des Innern und für Heimat. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht wird. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist eine der wichtigsten Reformen dieser Ampel-Koalition. Ich freue mich sehr, dass wir sie jetzt umsetzen. 

Wir sind mitten in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen in vielen Bereichen unserer Wirtschaft dringend Fachkräfte. Wir werden die besten Köpfe aber nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können. Auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland ist ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht deshalb ein entscheidender Schlüssel. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist schon beschlossen – jetzt gehen wir mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht den wichtigen nächsten Schritt. 

Wir wollen, dass Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen. Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben. Wir lassen die Mehrstaatigkeit zu. Zugleich ermöglichen wir die Einbürgerung schon nach fünf statt nach acht Jahren. Wer besonders gut Deutsch spricht und erfolgreich im Job ist, kann diesen Zeitraum auf bis zu drei Jahre verkürzen. Auch die enorme Lebensleistung der Gastarbeitergeneration für unser Land wollen wir würdigen. Deshalb sehen wir für sie deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung vor.

Die Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland. Wer Deutsche o-der Deutscher wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und viel-fältigen Gesellschaft. Deshalb gilt auch: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit stehen einer Einbürgerung entgegen – da gibt es keinerlei Toleranz. Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deut-scher werden.“ 

Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass – etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Dies zeigt, dass nach wie vor ein bedeutender Teil der Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und längst fester Bestandteil der Gesellschaft sind, nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken können. 

Derzeit lässt sich nur ein Teil derjenigen, die dazu berechtigt wären, tatsächlich einbürgern. Im Jahr 2022 haben 168.545 Menschen in Deutschland den deutschen Pass beantragt - das sind gerade einmal 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Im europäischen Vergleich fällt Deutschland damit stark ab (Einbürgerungsrate in der EU: 2,0 Prozent, in Deutschland: 1,1 Prozent). Ein bedeutsamer Grund dafür ist, dass Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Staaten bisher verlangt, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs: 

▪ Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen – mit klaren Regeln. Wer deutscher Staatsbürger wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft. Für die Einbürgerung gelten künftig klare und nachvollziehbare Regeln: Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. 

▪ Eine Einbürgerung soll künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, ist eine Einbürgerung nach dem Gesetzentwurf bereits nach drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn sie im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehren-amtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können. 

▪ Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthalts-recht besitzt. Die Optionsregelung entfällt. 

▪ Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, darf nicht deutscher Staatsangehöriger werden. In das Staatsangehörigkeitsgesetz wird daher ausdrücklich folgender Satz aufgenommen: „Antisemi-tisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Hand-lungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“ Solche Handlungen schließen eine Einbürgerung aus. 

▪ Konkrete Ausschlussgründe statt der unbestimmten „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“: Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn der Ausländer durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. 

▪ Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und erweitert: Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird der Kreis der abzufragenden Behörden um zusätzliche Sicherheitsbehörden erweitert. Mit der Abfrage soll sichergestellt werden, dass Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden den Staatsangehörigkeitsbehörden zur Kenntnis gelangen. 

▪ Sicherung des Lebensunterhalts: Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden können. Die Ausnahmen von diesem Erfordernis sollen auf ausdrücklich benannte Fälle beschränkt werden. Sie sollen u.a. für sogenannte Gast-arbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik eingereist sind, und sogenannte Vertragsarbeiter, die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, gelten, sowie für Familien mit einem minderjährigen Kind, wenn ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in Voll-zeit erwerbstätig ist. 

▪ Weitere Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration: Gast- und Vertragsarbeiter haben einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung Deutschlands geleistet. Sie haben aber in der Vergangenheit kaum Integrationsangebote erhalten. Als Sprachnachweis soll daher genügen, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird verzichtet. 

▪ Öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Einbürgerung ist für alle Beteiligten ein Grund zum Feiern. Die Eingebürgerten können gleich-berechtigt am politischen Leben in Deutschland teilnehmen. Der Staat darf sich über jeden neuen, nun gleichberechtigten Staatsangehörigen freuen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Einbürgerungsurkunde nach Möglichkeit in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden soll. 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/staatsangehoerigkeit