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„Wir möchten Städte, Gemeinden und gemeinnützigen Träger im Landkreis Havelland noch stärker bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber unterstützen", kündigte der Havelländische Sozialbeigeordnte Wolfgang Gall an. Hierfür stellt das Sozialdezernat eine neue Internetseite mit umfangreichen Informationen, Empfehlungen für konkrete Einsatzfeldern und rechtlichen Grundlagen zur Verfügung.

Auch ist es künftig möglich, Maßnahmeplätze direkt und online zu melden. Sofern geeignete Personen zur Verfügung stehen, sollen diese binnen einer Woche die Arbeitsgelegenheiten antreten.

Der Bundesgesetzgeber habe laut Gall auf Initiative der Landkreise und auf Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz die Hürden deutlich gesenkt. "Durch diese Erleichterung kann man nun auch für Tätigkeiten außerhalb der Unterkünfte leichter Asylbewerberinnen und Asylbewerber einsetzen. Die Einsatzstellen müssen der Allgemeinheit dienen.

Das bisher einschränkende Kriterium der „Zusätzlichkeit“ ist entfallen. Da gibt es vor Ort sicherlich genug Ideen und Möglichkeiten", so der Sozialbeigeordnete.

Immer wieder fragen Geflüchtete bereits bei Ankunft an, ob sie sich einbringen können. "Es ist ein gutes Signal, wenn sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber sogar freiwillig melden. So erhalten sie Struktur in ihrem Alltag und können einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen. Das wirkt sich natürlich auch positiv auf die Akzeptanz in der Bevölkerung aus", führte Gall an.

Grundsätzlich können alle Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden, wenn sie arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. "Wir sprechen hier von Tätigkeiten, die ohne großes Vorwissen geleistet werden", so der Beigeordnete.

Für die Arbeitsgelegenheit erhalten die Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde, die ihnen nicht auf ihre weiteren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Sollten sie ein Angebot unbegründet ablehnen, werden die Leistungen gekürzt. Die pauschale Aufwandsentschädigung trägt der Landkreis .

Die möglichen Einsatzgebiete sind vielfältig. Beispiele sind die Landschaftspflege oder die Arbeit in kommunalen Bauhöfen, in sozialen Einrichtungen, in der Hauswirtschaft, Sport- und Freizeiteinrichtungen, im Kulturbereich und Tourismus.