Am 13.02. hat der Landkreis Havelland seinen Nahverkehrsplan (NVP) für den Zeitraum 2025 - 2030 in den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Der NVP 2025 - 2023 stellt einen groben Leitfaden dar, um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger im Havelland auch in Zukunft nachhaltig und effizient gewährleisten zu können. Die geplanten Maßnahmen stehen im Einklang mit den übergeordneten Klimazielen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen des Landkreises. Mobilitäts- und Antriebswende sind wesentliche Säulen bei der Reduktion von Treibhausgasen im Mobilitätssektor.
Ein attraktiver und emissionsarmer öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) kann als Alternative zum motorisierten Individualverkehr diesen Beitrag leisten. Der neue Nahverkehrsplan wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungsperspektiven des ÖPNV im Landkreis Havelland erstellt. Er beinhaltet eine Analyse der bestehenden Verkehrsstrukturen sowie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Taktung, Anbindung von Randgebieten, Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sowie zum Ausbau der Barrierefreiheit. Im NVP 2025 – 2030 des Landkreises Havelland erfolgte auch eine umfassende Bestandsanalyse.
Neben dem aktuellen Angebot, werden Schwachstellen und Potenziale im ÖPNV und auch die gegebene Raumstruktur im Landkreis, wie bspw. Entwicklungen in der Bevölkerung, Wirtschaft oder Stadt- und Raumplanung betrachtet. Berücksichtigung fanden dabei auch die Meinungen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die sich an der Umfrage des Landkreises Havelland zum NVP beteiligt hatten. Ebenfalls wurden Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen befragt. Diese Befragungen wurden im Zusammenhang mit der Erstellung des Nahverkehrsplanes einzeln durchgeführt. Zunächst wird der NVP im Kreisentwicklungsausschusses am 25.02. beraten. Anschließend soll dann eine Beratung im Kreisausschuss stattfinden. Am 24.03. könnte dann die Verabschiedung durch die Mitglieder des Kreistages erfolgen.
Mit der Beschlussfassung wird die Grundlage geschaffen, um mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, die langfristig zu einer Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung des Klimaschutzes beitragen. Entsprechend § 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) können zuständige Aufgabenträger, in dem Fall der Landkreis Havelland, kommunale Nahverkehrspläne als zentrales Planungsinstrument aufstellen.