In einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland wurde der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt etwa 2.900 Enten tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Es handelt sich um den ersten Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst.
In dem Entenbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt.
Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Am 11. Oktober 2025 hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Ergebnis bestätigt.
Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland hat mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.10.2025 die bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen angeordnet. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg unterstützt nun infolge des Ausbruches den Landkreis bei den epidemiologischen Ermittlungen.
Zu den angeordneten Maßnahmen des Veterinäramtes gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung von Hausgeflügel innerhalb der Schutz- und Überwachungszone.
Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt: „Seit mehreren Wochen nehmen die Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit wieder zu. Ich rufe daher alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um Ihre Bestände vor der Geflügelpest zu schützen.“
Hintergrund:
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in diesem Herbst.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.
Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#
Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügung sind an den Landkreis Märkisch-Oderland zu richten.



