Im Landkreis Prignitz ist in einem Gänsebestand mit etwa 15.500 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Es handelt sich damit um den siebten Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst.
In dem Gänsebetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Prignitz informiert.
Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt und die vorgesehenen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Von der Schutz- und Überwachungszone ist auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin betroffen. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch die Landkreise informiert.
Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt, dass dann vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt wurde. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.
Hintergrund:
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den siebten Geflügelpestausbruch bei gehaltenen Vögeln in diesem Herbst.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.
Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#
Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügung sind an den Landkreis Prignitz zu richten.



