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Im Landkreis Uckermark ist in einem Gänsebestand mit etwa 950 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Zudem gibt es zwei weitere Ausbrüche in Kleinsthaltungen in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße. Somit wurden im Land Brandenburg nun insgesamt zehn Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen.

In einem Gänsebetrieb im Landkreis Uckermark waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber das Veterinäramt des Landkreises Uckermark informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt und die vorgesehenen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt.

Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

Zudem waren in zwei Hobbyhaltungen – mit 13 Hühnern (Landkreis Spree-Neiße) und mit 20 Hühnern und 5 Gänsen (Landkreis Oder-Spree) – Tierverluste aufgefallen. Auch in diesen Fällen haben die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert, sodass die Bestände sofort durch die Veterinärämter gesperrt und beprobt werden konnten. Da es sich hierbei um Kleinsthaltungen handelt, wird von den Landkreisen aufgrund der Risikobewertung von der Einrichtung von Sperrzonen aktuell abgesehen.

Zunächst hatte in allen Fällen das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt, das dann vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt wurde. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes in allen drei Geflügelhaltungen durchgeführt.

Hintergrund:

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den siebten Geflügelpestausbruch bei gehaltenen Vögeln in diesem Herbst.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/# 

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügung sind an die Landkreise zu richten.