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Im Landkreis Märkisch-Oderland ist am Wochenende in einem weiteren Entenmastbestand mit etwa 10.200 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Es handelt sich damit um den elften Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst.

In dem Entenbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland informiert. Der Bestand wurde durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt und die vorgesehenen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Anpassung der bereits bestehenden Schutz- und Überwachungszone. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch die Landkreise informiert.

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt, das dann vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt wurde. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.

Hintergrund:

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den elften Geflügelpestausbruch bei gehaltenen Vögeln in diesem Herbst.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügung sind an den Landkreis Märkisch-Oderland zu richten.