rep24 logo 2011 2

Das Online-Magazin in Brandenburg

Woidke: „Gute Rahmenbedingungen für Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Land“ Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke begrüßt die Nachbesserungen der Bundesregierung im  (KHAG), fordert aber vom Bund weitere Anpassungen in entscheidenden Fragen. Dies machte er heute auf der 4. Krankenhauskonferenz in Potsdam deutlich. Gemeinsam mit Gesundheitsministerin Britta Müller hatte er wichtige Akteure der Gesundheitsversorgung zum Austausch über den Umsetzungsstand der Krankenhausreform in die Staatskanzlei geladen. Zum ersten Mal nahm mit Katja Kohfeld, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, eine Vertreterin des Bundes teil, um über den Stand der Umsetzung der Reform auf Bundesebene zu informieren.

Die Umsetzung der Krankenhausreform ist mittlerweile in eine entscheidende Phase eingetreten, in der die Weichen für die zukünftige Struktur der Krankenhäuser in Brandenburg gestellt werden. Woidke bekräftigte, dass die Landesregierung zu ihrer Verpflichtung steht, diesen Veränderungsprozess aktiv zu begleiten und die Krankenhäuser eng zu unterstützen: „Die Landesregierung wird sich weiterhin für gute Lösungen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Land einsetzen.“

Woidke begrüßte, dass der Bund auf Betreiben der Länder bereits in entscheidenden Punkten der Krankenhausreform (nach dem KHVVG) nachgebessert hat, mit der erweiterten Kooperationsmöglichkeit von Krankenhäusern, der flexibleren Definition von Fachkrankenhäusern sowie angepassten Umsetzungsfristen. Woidke: „Besonders freue ich mich, dass die Brandenburger Initiative zur Finanzierung des Transformationsfonds aufgegriffen wurde. Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleiben offene Fragen. Besonders bei der Sicherstellung der Planungshoheit der Länder muss der Bund weiter auf die speziellen Gegebenheiten eingehen. Die Länder müssen selbst entscheiden können, wie und wo sie Ausnahmen für Krankenhäuser zulassen. Auch muss die Vorhaltefinanzierung tatsächlich von den Fallzahlen des jeweiligen Krankenhauses abgekoppelt werden.“

Um dem aktuellen Fachkräftemangel zu begegnen, fordert die Landesregierung vom Bund, die Anrechnung von Fachärzten auf mehr als drei Leistungsgruppen sowie die Ausweitung der Möglichkeiten zum ambulanten Operieren unabhängig vom Krankenhausstandort und somit unabhängig des vorgeschriebenen Zwei-Kilometer-Radius. Die Möglichkeiten zur ambulant-stationären Versorgung sollten aus Brandenburger Sicht ausgeweitet werden. Nur so kann eine flächendeckende und effiziente Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Regionen sichergestellt werden.

Woidke kritisierte das Pflegekompetenzgesetz des Bundes: „Als wären die Herausforderungen durch die Krankenhausreform nicht genug, werden unsere Krankenhäuser durch das sogenannte ‚kleine Sparpaket‘ der Bundesregierung zusätzlich belastet. Brandenburg wird im Vermittlungsausschuss des Bundesrats für eine sachgerechte Lösung eintreten, die die Belastung nicht einseitig auf die Kliniken abwälzt.“

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Wir begleiten die Krankenhäuser intensiv bei der Umsetzung der großen Krankenhausreform und bei den Investitionen mit den Mitteln des Transformationsfonds. Die Krankenhauskonferenz zeigt den engen Schulterschluss aller Akteure im Land Brandenburg. Jetzt sind wir mitten in der heißen Phase. In den kommenden Wochen stehen wichtige Entscheidungen auf Bundesebene an. Bislang waren wir mit einer eine Vielzahl an Initiativen erfolgreich, so dass diese wichtigen Änderungen bereits im KHAG-Entwurf enthalten sind. Das wird uns die Umsetzung der Reform erleichtern. Aber es gibt noch offene Punkte. So bleiben die Möglichkeiten ambulant-stationärer Leistungserbringung im Gesetzentwurf hinter unseren Erwartungen zurück. Wir fordern eine Öffnungsklausel im SGB V, um neue ambulant-stationäre Versorgungstrukturen umsetzen zu können. Wir müssen ambulante und stationäre Leistungen besser vernetzen und gemeinsam planen können. Ein gutes Beispiel dafür ist die Modellregion Lausitz. Zudem brauchen wir eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen, Anpassungen bei den Regelungen für Tageskliniken und mehr Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern.“

Katja Kohfeld, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit: „Die Krankenhausreform ist ein elementarer Baustein, um unser Gesundheitssystem für die Zukunft aufzustellen. Dabei müssen sich die Menschen auf eine gute medizinische und pflegerische Versorgung verlassen können. Das gilt besonders für eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung. Bei planbaren, komplexen Eingriffen ist es nur im Sinne der Patientinnen und Patienten, dass sie in dafür spezialisierten Krankenhäusern stattfinden. Für die Umsetzung der Reform wollen wir als Bund den Ländern mehr Zeit und Freiräume geben, ohne die angelegten Ziele aus dem Blick zu verlieren. Gleichzeitig investieren wir als Bund in den kommenden zehn Jahren insgesamt 29 Milliarden Euro, um die Strukturveränderungen finanziell zu unterstützen. Damit senden wir ein starkes Signal an die Menschen in unserem Land, dass wir Verantwortung für eine moderne und flächendeckende Gesundheitsversorgung übernehmen."

Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) e.V.: „Die LKB begrüßt sehr, dass sich die Landesregierung konsequent auf Bundesebene dafür einsetzt, dass das KHVVG für die Herausforderungen im Land Brandenburg praktikabel gemacht wird. Viele der Regelungen würden den notwendigen Transformationsprozess mit einer bedarfsgerechten Absicherung der Gesundheitsversorgung deutlich erschweren, wenn nicht verhindern. Positiv ist auch, dass das Land Brandenburg die Ko-Finanzierung des Transformationsfonds zugesagt und auf den Weg gebracht hat. Dies ist die Voraussetzung, damit alle Bundesmittel abgerufen werden können. Damit wird es möglich, konkrete Projekte schnell in die Spur zu bringen – wie dies auch schon geschehen ist. Insgesamt wird darauf zu achten sein, dass einerseits eine zielgerichtete Verteilung der Mittel zur langfristigen Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung eingesetzt werden und andererseits auch die gewollte Trägervielfalt angemessen berücksichtigt wird.“