Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Sachsen, Landkreis Meißen, erstreckt sich die eingerichtete Restriktionszone bis nach Brandenburg. Hier gelten besondere Vorgaben hinsichtlich der Verbringung von empfänglichen Tieren.
Bei einem Rind im Landkreis Meißen in Sachsen ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich festgestellt worden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auch auf Betriebe in Brandenburg innerhalb eines Mindestradius von 150 Kilometer um den infizierten Betrieb. In dieses Gebiet fallen neben Brandenburg auch Gebiete der Bundesländer Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Mit dem Nachweis von BTV vom Serotyp 8 gelten EU-rechtlich für Gebiete in einem Mindestradius von 150 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb zusätzliche Regelungen in Bezug auf BTV-8 sowohl für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten innerhalb Deutschlands als auch in andere Mitgliedstaaten. Das betroffene Gebiet im Land Brandenburg kann einer vom Verbraucherschutzministerium bereitgestellten Karte entnommen werden (siehe „Mehr Informationen“).
Aus dieser Zone dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten, nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU verbracht werden. Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb nicht BTV-8-freier Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen.
Weitere Informationen zur Verbringung können Tierhalterinnen und Tierhalter auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums oder vom zuständigen Veterinäramt erfahren.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.
Schutzmaßnahmen:
Der beste Schutz der Tiere wird über eine Impfung erzielt. Die Tiere müssen jedoch gezielt gegen den spezifischen Serotyp geimpft werden, da die Impfstoffe jeweils nur vor bestimmten Serotypen schützen (fehlende Kreuzimmunität). In den letzten Jahren wurde ausschließlich gegen den Serotyp 3 geimpft, so dass die so geimpften Tiere aktuell nicht gegen Serotyp 8 geschützt sind. Tierhalter sind aufgerufen, ihre Tiere unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus verstärkt auch gegen BTV-8 zu impfen. Vor Beginn der Gnitzensaison (Mai/Juni) sollte die Grundimmunisierung stattgefunden haben.
In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inklusive Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine zu meldende Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Erkrankung empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmückenart) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.
Mehr Informationen:
Auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums sind weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie ein Link zur Karte veröffentlicht:
Informationen zu BTV gibt es auch auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/



