Auch in diesem Jahr kann das Brandenburger Agrarressort die vorfristige Auszahlung der GAP-Direktzahlungen sicherstellen. Bis Weihnachten sollen insgesamt 351,8 Millionen Euro an 5.072 Antragstellende ausbezahlt werden. Bereits Mitte Dezember erfolgte die Auszahlung der Mittel für einzelne Förderprogramme der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), darunter die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt: „Täglich arbeiten Landwirtinnen und Landwirte dafür, dass Lebensmittel in guter Qualität auf den Tisch kommen. Umso wichtiger ist es, dass alle Direktzahlungen bis Ende Dezember ausgezahlt werden. Somit erhalten alle Landwirtinnen und Landwirte, die im Mai einen Antrag auf Agrarförderung eingereicht haben und bei denen alle Kontrollen abgeschlossen sind, die Direktzahlungen vor dem Jahreswechsel. Bereits Mitte Dezember konnten die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete sowie Fördermittel für einzelne Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen der zweiten Säule der GAP ausgereicht werden.“
Die Direktzahlungen umfassen die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirte-Einkommensstützung, die Öko-Regelungen sowie die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe. Von 5.128 Antragstellenden erhalten nach Abschluss aller Kontrollen 5.072 Betriebe ihre beantragten Fördermittel. Dies entspricht einer Auszahlungsquote von rund 99 Prozent.
Mit 24,1 Millionen Euro wurde die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gefördert. Davon profitieren 3.678 Landwirtschaftsunternehmen. Darüber hinaus erfolgten Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), wie die Förderung von Extensivierungsmaßnahmen auf Grünland, der Ausgleich von Bewirtschaftungsauflagen in Natura 2000-Gebieten, der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz und nicht zuletzt die Förderung von Blühstreifen, in einem Umfang von 12,3 Millionen Euro.
Die Förderung der Ausgleichszulage und der AUKM trägt zur Einkommensstützung in den landwirtschaftlichen Betrieben der Länder Brandenburg und Berlin bei und ergänzt so die Unterstützung der Unternehmen durch Direktzahlungen.



