Die Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat heute Morgen getagt und einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Die Gesellschafter stimmen der Umsetzung einer vollziehbaren Entscheidung der Obersten Luftfahrtbehörde des Landes Berlin zum Antrag der FBB vom 29. April 2020 zu der temporären Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel zum 15.06.2020 unter den Voraussetzungen zu, dass die 1. Geschäftsführung erklärt, eine bedarfsgerechte Bedienung des zivilen Luftverkehrs jederzeit sicherzustellen sowie 2. Nutzerinteressen des Bundes am Regierungsflugbetrieb gewahrt sind."
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Diskussion der letzten Wochen jetzt zu einem positiven und vor allem einmütigen Ergebnis gekommen ist, das der Geschäftsführung die Handlungsfreiheit gibt im Interesse der Gesellschaft, aber auch des Luftverkehrs der gesamten Hauptstadtregion. Ich gehe davon aus, dass davon auch verantwortlich Gebrauch gemacht wird.“
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: "Es geht darum, den Flugbetrieb in den kommenden Monaten bis zur Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober stabil, effizient und verlässlich organisieren zu können. Möglichst guter Flugbetrieb unter Corona-Bedingungen - das ist unsere Aufgabe. Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes den Regierungsflugbetrieb zeitnah in Schönefeld aufzunehmen. Das ist ein klares Bekenntnis zum BER. Auf der Grundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung werden wir nach Vorlage der behördlichen Genehmigung die notwendigen Maßnahmen treffen. Der Bedarf der Airlines und die Auswirkung der Hygiene- und Abstandsvorschriften auf den Flugbetrieb sind dabei die wesentlichen Einflussfaktoren.“