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Vernachlässigtes Kind am S-Bahnhof Nöldnerplatz - Junger Mann rettet Mädchen nach Sturz aus Kinderwagen Berlin-Lichtenberg (ots) - Polizei ermittelt zur Verletzung der Fürsorgepflicht - Gestern Abend stolperte eine stark alkoholisierte Mutter auf dem S-Bahnhof Ostkreuz und stützte sich dabei am Kinderwagen ihrer einjährigen Tochter ab.

Dieser kippte und das Mädchen fiel heraus. Ein junger Mann rettet die Kleine vor dem Aufschlagen auf dem Boden indem er sie auffing. Gegen 20:55 Uhr stieg eine 38-jährige Mutter mit einem Kinderwagen und ihrer Begleitung am S-Bahnhof Nöldnerplatz in die S-Bahn der Linie 5. In der S-Bahn gerieten die beiden Frauen in Streit, wobei der Kinderwagen mit der einjährigen Tochter immer wieder gegen eine Seitenwand der S-Bahn stieß. Ein couragierter Fahrgast beobachtete das Geschehen und stellte sich zwischen die beiden streitenden Frauen. Er wies die alkoholisierte Mutter darauf hin, dass das Gefährt ihrer Tochter immer wieder gegen die Wand rollte. Der 18-jährige forderte sie dazu auf am S-Bahnhof Ostkreuz die Bahn zu verlassen und informierte die Bundespolizei. Am S-Bahnhof Ostkreuz verließen alle Beteiligten die S-Bahn. Die Begleitung der Mutter entfernte sich. Der 18-jährige Berliner begleitet die schwankende Frau aus Mariendorf in die Bahnhofshalle. Dort stolperte sie und stützte sich dabei an dem Kinderwagen ab. Dieser kippte und das einjährige Mädchen fiel aus dem Wagen. Geistesgegenwärtig konnte der Weddinger das Kleinkind vor dem Auftreffen auf dem Boden auffangen. Bundespolizisten nahmen die Frau und das Kind mit zur Dienststelle, wo sie dem aufgewühlten Mädchen einen Polizeiteddybären schenkten. Eine Krankenwagenbesatzung brachte das Kleinkind zur Beobachtung ins Krankenhaus. Nach ersten Erkenntnissen blieb es unverletzt. Der Vater nahm das kleine Mädchen heutige in seine Obhut. Erst nach einer mehrstündigen Ausnüchterung durfte die Mutter die Polizeidienststelle wieder verlassen. Die Beamten verständigten das Jugendamt und leiteten ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht ein.

PM-OTS: Bundespolizeidirektion Berlin