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Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) dürfen Theater vom 2. bis zum 30. November 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Hiergegen wandte sich die Betreiberin des Schlosspark Theaters mit einem Eilantrag. Zur Begründung wurde von der Antragstellerin vorgetragen, das Verbot entbehre einer ausreichenden und verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Es greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte der Kunstfreiheit und der Berufsfreiheit ein, zumal Theater bislang nicht als relevantes Infektionsumfeld in Erscheinung getreten seien. Zudem habe die Antragstellerin in ihrem Haus ein umfassendes Hygienekonzept umgesetzt. Außerdem liege eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, weil Friseurgeschäfte und der Einzelhandel, selbst mit nicht lebensnotwendigen Artikeln, geöffnet blieben und religiöse Veranstaltungen stattfinden dürften.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge zweier Gaststättenbetreiber zurückgewiesen, den Vollzug der die Schließung von Gaststätten anordnenden Regelung in § 10 Abs. 1 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe, die Schließungsanordnung, die für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe, weder geeignet noch erforderlich sei und sie unverhältnismäßig in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit verletze.

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg es abgelehnt, die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SARS-CoV-2-EindV für Brandenburger Schüler in der gymnasialen Oberstufe geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Schulgebäude vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) dürfen Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes vom 2. bis zum 30. November 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Hiergegen wandten sich 22 Gastwirte mit einem Eilverfahren, mit dem sie im Wesentlichen geltend machten, dem Verbot fehle es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage. Das Verbot sei nicht notwendig, weil Gaststätten keine „Treiber der Pandemie“ seien. Ein milderes Mittel sei die Einhaltung der für Gaststätten geltenden Hygieneregeln. Schließlich liege eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, weil Friseurgeschäfte und der Einzelhandel auch mit nicht lebensnotwendigen Artikeln geöffnet bleiben dürften und auch religiöse Veranstaltungen gestattet blieben.

Treptow-Köpenick - Polizei und Feuerwehr wurden gestern Nachmittag nach Plänterwald alarmiert. In einer Wohnung in der Köpenicker Landstraße wurde gegen 16.45 Uhr eine Dreijährige tot aufgefunden. Der 31-jährige Vater hatte sich kurz darauf bei der Bundespolizei gemeldet. Aufgrund seiner Äußerungen ergab sich der dringende Tatverdacht eines Gewaltverbrechens, so dass er festgenommen wurde.

Am Sonntag, den 1. November 2020, hat am Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) der Regelbetrieb mit den ersten kommerziellen Abflügen begonnen. Das Terminal war am Vortag mit der Landung der ersten beiden Flugzeuge von easyJet und Lufthansa in Betrieb genommen worden.