Die Stadt Nauen gibt folgendes bekannt - in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen bei der Verbreitung des Corona-Virus und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bundesregierung, Sozialkontakte auf das Nötigste zu beschränken, hat die Stadt Nauen weitere Maßnahmen veranlasst, welche ab Mittwoch, den 18.03.2020 bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020 gelten. Diese betreffen aus jedweder möglichen Fürsorge gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ihnen lieben Bürgerinnen und Bürgern den Verwaltungsbetrieb sowie freiwillige Angebote der Stadt und Veranstaltungen: Der Verwaltungsbetrieb ist nicht eingeschränkt.
Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen soll nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt zu vermindern.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, zu prüfen, ob ihr Anliegen ggf. zeitlich aufgeschoben werden kann und wenn nicht, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, muss vorab ein Termin mit der Verwaltung telefonisch oder per E-Mail verabredet werden. Für die Vereinbarung der Termine können alle auf der Homepage der Stadt Nauen veröffentlichten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen genutzt werden.
Darüber hinaus stehen die Telefonnummern 03321/408-0 (Zentrale) und 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie als zentrale E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Für die Durchführung der Termine gelten die üblichen Öffnungszeiten. Für die Sicherstellung der Information der Bevölkerung und die Entgegennahme von Hilfeersuchen schaltet die Verwaltung eine Hotline unter 03321-408-234 oder 03321-408-235.
Besucherverkehr erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro mit Sitz im Nebengebäude Rathausplatz 2 (Eingang Brandenburger Straße) bzw. im Falle standesamtlicher Angelegenheiten im Standesamt mit Sitz im Kellergeschoss des Rathauses. Die Fachabteilungen können nur ausnahmsweise persönlich aufgesucht werden. Eheschließungen werden nur noch am Verwaltungsstandort Nauen durchgeführt. Zur Teilnahme an der Zeremonie werden nur noch das Brautpaar und die Trauzeugen zugelassen. Sämtliche Veranstaltungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen entfallen. Die Objekte sind für den Publikumsverkehr, für Besucher und Nutzende der Angebote geschlossen. Die Mitarbeitenden dieser Einrichtungen sind von dieser Verfügung nicht erfasst.
- Bibliothek der Stadt Nauen (Familien- und Generationenzentrum)
- Jugendclub im Familien- und Generationenzentrum
- Veranstaltungssaal im Familien- und Generationenzentrum
- Stadtbad mit Stadtbadcafé, Sauna und Park
- Turnhallen und Sportplätze
- Richart-Hof
Die Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen in den Gerätehäusern der Feuerwehr sowie generell im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude wird grundsätzlich untersagt. Auch Ortsbeiratssitzungen sind von dieser Regelung betroffen. Die Sitzungen des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung finden als nicht-öffentliche Sitzung statt.
Alle weiteren Gremiensitzungen sind abgesagt. Die Durchführung und Unterstützung von Brauchtumsfeuer und anderen Veranstaltungen durch die Feuerwehreinheiten der Kernstadt Nauen sowie den Ortsteilen ist untersagt. Die Durchführung von standortbezogenen Übungen und Ausbildungen in den Einheiten der Feuerwehr Nauen sind untersagt. Die anstehenden Belastungsläufe der Feuerwehreinheiten im Atemschutzzentrum finden nicht statt. In Absprache mit der FUK bleiben die Einsatzkräfte, welche nicht den Belastungslauf absolvieren können, weiterhin als Atemschutzgeräteträger einsatzbereit.
Sollten Feuerwehreinheiten auf Grund von Krankschreibungen oder Quarantänemaßnahmen nicht mehr oder eingeschränkt einsatzbereit sein, ist eine sofortige Meldung an die Stadtwehrführung und an den Träger des Brandschutzes durch den Ortswehrführer abzugeben. Diese Verfügung dient insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.
Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer bzw. eine Überlastung vermieden wird. Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis.
Bleiben Sie bitte gesund!
Mit den besten Wünschen verbleibend, Ihr und Euer Bürgermeister Manuel Meger