Überall im öffentlichen Raum kann das Verletzen des Mindestabstands mit hohen Strafen geahndet werden. Das Vermeiden des Ansteckungs- und Übertragungsrisikos ist höher zu bewerten als persönlichen Freiheiten. Warum werden diese Maßstäbe nicht auch im ÖPNV angewendet?
Der DBV fordert deshalb, dass auch von öffentlicher Seite alles getan werden muss, um den Mindestabstand von 1,5 Metern selbstverständlich auch im ÖPNV umzusetzen – mit und ohne Masken! Das beginnt bei der Verstärkung des Schulbusangebotes in ländlichen Regionen, damit die Schüler auch bereits hier den Mindestabstand einhalten können, über ein extrem schnelles Reagieren bei Nachfragespitzen bis hin bis zum Busersatzverkehr bei Bauarbeiten.
Generell muss gelten: der theoretische Besetzungsgrad bei der Kapazitätsberechnung für Bahnen und Bussen von 4 Personen pro Quadratmeter gehört der Vergangenheit an. Hier müssen sofort die Verkehrsunternehmen handeln und das Platzangebot mindestens verdoppeln – wie sonst sollen die Fahrgäste zueinander den Mindestabstand einhalten? Warum nicht auch Sitzbänke ausbauen! Und selbstverständlich sind die Mehrkosten und Fahrgeldausfälle vollständig durch die Kommunen und Aufgabenträger auszugleichen. Alles andere käme einer Flucht aus der finanziellen und politischen Verantwortung.
Von der gesamten Bevölkerung werden noch auf absehbare Zeit große Einschnitte in das persönliches Leben verlangt. Finanzielle Unsicherheiten und berufliche Probleme werden zunehmen. Die Kommunen müssen auch Verantwortung übernehmen, um die derzeitige Pandemie durch eigene Maßnahmen einzudämmen.
Wenn die oberste Priorität das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ist, dann muss dies auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln umsetzbar sein. Deshalb gehören bauliche Maßnahmen auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen selbstverständlich dazu.