Die Brandenburger Landesregierung hat am Freitag, den 24. April 2020, eine Änderung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) beschlossen. Die Verordnung wurde in einigen Punkten angepasst und erweitert. So haben in Brandenburg ab Montag, den 27. April 2020, alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Damit soll die Tröpfchenübertragung beim Husten, Niesen, Sprechen und Atmen verringert werden.
Nauens Bürgermeister Manuel Meger geht indes mit gutem Beispiel voran. Seine Maske wurde eigeninitiativ von einer Bürgerin der Stadt Nauen einzig für den Bürgermeister gefertigt. Herr Meger bedankt sich an dieser Stelle sehr herzlich und betont, dass die Wahl des Grüntones für ihn persönlich ein Wahrzeichen für den ländlichen Raum ist und Hoffnung symbolisiert. „Die Änderung der Eindämmungsverordnung bedeutet für die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens erneut kleine Lockerungen, wie zuletzt auch die Öffnung der Läden in der Nauener Innenstadt“, sagt Bürgermeister Meger. „Um diesen positiven Trend, der in ganz Deutschland feststellbar ist, beneiden uns viele Länder. Er ist auch ein Ergebnis der zuvor getroffenen Maßnahmen, welche die Menschen auch in Nauen meist sehr verantwortungsbewusst eingehalten haben“, so der Bürgermeister.
Durch die nun erfolgte Anpassung der SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung gibt es ab dem 4. Mai 2020 auch Änderungen für die Durchführung von Versammlungen unter freiem Himmel. Die maximale Teilnehmerzahl wird hierbei von 20 auf 50 erhöht. Jedoch bleiben Versammlungen weiterhin genehmigungspflichtig. Ebenfalls ab 4. Mai 2020 gilt auch für religiöse Veranstaltungen und Zeremonien die Erhöhung der Teilnehmerzahl von 20 auf 50. Auch Gottesdienste sind dann wieder möglich. Außerdem ist ab diesem Datum die Öffnung von Friseurbetrieben erlaubt. Die strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist jeweils Voraussetzung.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin angehalten, ihre persönlichen Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. „Neben dem neuerlichen Tragen des Mund- und Nasenschutzes ist es vor allem wichtig, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Andernfalls könnte es jederzeit wieder zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen kommen. Die Lage ist weiterhin ernst, und es gibt noch keinen Grund Entwarnung zu geben“, appellierte und mahnte Bürgermeister Manuel Meger.
Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie die Verordnung zur Änderung, allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und Bürger zusammengetragen.