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Mitteilung der Verbraucherschutzministerium vom 11. September 2020 - Landesforstbetrieb unterstützt beim Aufbau von elektrischen Zaun – Informationen zum Betretungs- und Ernteverbot - Die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest laufen im Land Brandenburg auf Hochtouren. Nachdem im Landkreis Spree-Neiße am Donnerstag der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt wurde, haben das Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung und die Krisenzentren der betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald gemeinsam mit einer Sachverständigengruppe heute die Ausmaße der Restriktionszonen abgestimmt. Die drei betroffenen Landkreise müssen nach der Schweinepestverordnung jetzt per Allgemeinverfügung das Gefährdete Gebiet amtlich festlegen.

Foto: reportnet24.de/Schutzzaun der unter Strom gesetzt werden kann

Um den Fundort im Ortsteil Sembten in der Gemeinde Schenkendöbern wird eine Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern mit elektrischen Wildschutzzäunen gesichert. Mit dem Aufbau der Zäune wurde bereits am heutigen Freitagnachmittag (11.09.) begonnen. Die Kreise werden beim Aufbau vom Landesforstbetrieb unterstützt. Außerdem wird mit einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort das sogenannte Gefährdete Gebiet mit Schildern und Hinweistafeln markiert. Das ist das Seuchengebiet, in dem neben Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche im Wildbestand auch Maßnahmen im Bereich Hausschweine umzusetzen sind.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher sagte am 11.09 in Potsdam: „Alle Landwirte, Schweinehalter und Jäger in den betroffenen Gebieten sind umfassend über die aktuelle Lage informiert. Jetzt muss schnellstmöglich das Kerngebiet um den Fundort eingezäunt werden. Die aktive Fallwildsuche im Gefährdeten Gebiet läuft an. Schon heute kam eine Drohne zum Einsatz. Ich bitte alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Restriktionszone nicht unnötig zu betreten.“

Forst- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Als Agrarumweltministerium werden wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um die Afrikanische Schweinepest einzugrenzen und eine weitere Ausweitung möglichst zu vermeiden – beides ist die Voraussetzung dafür, dass die Afrikanische Schweinepest in Brandenburg verschwindet. Es gilt, negative Folgen für die Tierhalter und andere Landwirtschaftsbetriebe geringzuhalten. Das Material für die Zäune ist vor Ort, unser Landesforstbetrieb Brandenburg unterstützt seit heute beim Bau der Zäune. Wir stehen seit gestern in Telefonkonferenzen mit den Verbänden der Landwirte, Waldbesitzer und Jäger in Kontakt und stimmen uns eng ab.“

Das tot aufgefundene Wildschwein (weiblich, 2-3 Jahre alt) wurde beprobt. Die ASP wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg am Mittwoch (09.09.) nachgewiesen. Der Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße hat daraufhin den Verdacht der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben ging Untersuchungsmaterial des Kadavers noch am gleichen Tag zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit), das das Untersuchungsergebnis heute bestätigt hat.

Auf dieser Grundlage wurde am Donnerstag (10.09.) der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland amtlich vom Landkreis Spree-Neiße festgestellt worden. Der Kadaver befindet sich im Landeslabor Berlin-Brandenburg, wo er weiteren Untersuchungen unterzogen wird.“

Um den Fundort wurde ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 15 Kilometern festgelegt. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

- Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken

- Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern

- Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt

- Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

- Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)

- Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen

- Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind

- Information und Schulung von Jägern

- Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist.

Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Das Virus wird entweder direkt über Tierkontakte oder indirekt über kontaminiertes Material, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß, d. h. für Wildschweine nicht zugänglich, in verschossene Müllbehälter entsorgt werden.

Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk, Kleidung oder Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, Spaziergänger und Wanderer sowie Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.