Mit Stand vom 23. Oktober 2020 sind im Landkreis Havelland seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 389 Personen an COVID-19 erkrankt. Von diesen gelten 284 inzwischen als genesen, der Anteil der Verstorbenen liegt unverändert bei sechs. Aktuell sind demnach 99 Havelländer mit dem Coronavirus infiziert, die sogenannte 7-Tages-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) liegt bei 40,5. „Damit wird der Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche im Landkreis Havelland erstmals überschritten und es treten entsprechend der aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen in Kraft“, sagt Landrat Roger Lewandowski.
„Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner des Havellandes sich an diese Regelungen zu halten.“ Die Eindämmung des Infektionsgeschehens lasse sich nur gemeinschaftlich erreichen. „Bitte beachten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und vermeiden Sie unnötige
persönliche Kontakte“, so die Empfehlung des Landrates. Die nun verschärften Corona-Maßnahmen hat der Landkreis Havelland am Freitag, den 23. Oktober 2020, in einer Allgemeinverfügung festgehalten. Diese gilt zunächst für zehn Tage und legt unter anderem neue Obergrenzen für private Feiern fest. Solche Feierlichkeiten sind ab sofort im privaten Wohnraum mit mehr als 15 zeitgleich Anwesenden sowie in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden untersagt. Private Feiern mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Hausstandes sind zudem mindestens drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn dem havelländischen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies ist zum Beispiel über ein Online-Formular im Bereich
„Private Feiern“ unter www.havelland.de/coronavirus oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe von Veranstaltungsort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung und der geplanten Teilnehmeranzahl möglich.
Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen sind nun unter freiem Himmel auf 250 zeitgleich anwesende Gäste und in geschlossenen Räumen auf 150 zeitgleich anwesende Gäste begrenzt. Auch die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Über die bisherigen Regelungen hinaus sind nun folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten;
- in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann;
- Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen Zusätzlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo Menschen auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen. In der Allgemeinverfügung des Landkreises wurde diese Regel für folgende Bereiche im Havelland festgesetzt:
- im gesamten Kreisgebiet: o an Haltestellen des ÖPNV, o auf Bahnhofsvorplätzen und Bahnsteigen, o auf Marktplätzen an Markttagen
- in der Gemeinde Brieselang o auf dem Platz des Friedens
- in der Stadt Falkensee:
- im Bereich des Busbahnhofs am Bahnhof Falkensee und in der Bahnstraße,
- im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße Ecke Poststraße
- in der Stadt Ketzin/Havel:
- am Fähranleger und auf der Fähre
- in der Stadt Premnitz: o auf dem Marktplatz
- in der Gemeinde Wustermark:
- Außenbereiche des Karls Erlebnis-Dorf Elstal,
- Außenbereiche des Designer-Outlet Berlin in Elstal
In Bars und Gaststätten ist ferner ab sofort der Ausschank von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Havelland weiter steigen und auch den Wert 50 überschreiten, sind weitere Verschärfungen vorgesehen.
Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen sowie der 7-Tages-Inzidenz im Havelland können unter www.havelland.de/coronavirus verfolgt werden. Dort ist auch die nun erlassene Allgemeinverfügung zu finden. Diese wurde im Amtsblatt Nummer 34/2020 des Landkreises veröffentlicht, was in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Falkensee, Nauen und Rathenow eingesehen werden kann. Unter