In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ihr Verhandlungspartner, der Bund, gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion ein Ergebnis erzielt. Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, erhöht und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen profitieren darüber hinaus von bis zu drei Zulagen: So haben die Arbeitgeber die Einführung einer Pflegezulage vereinbart. Diese beträgt ab dem 1. März 2021 70 Euro, ein Jahr später wird sie auf 120 Euro angehoben. Die monatliche Intensivzulage wird in den kommunalen Krankenhäusern ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro mehr als verdoppelt.
Zugleich wird die Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, ab dem 1. März 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht. Damit erhält eine Pflegekraft bis Laufzeitende insgesamt ein Plus von durchschnittlich 2.700 Euro, eine Intensivpflegekraft sogar durchschnittlich 3.900 Euro.
Bundesinnenminister Seehofer: „Wir haben hart und lange miteinander verhandelt, aber es hat sich gelohnt.
Auf den öffentlichen Dienst ist Verlass. Das hat sich auch in der Vergangenheit häufig in historischen Situationen gezeigt. Mit dem Tarifabschluss erhalten unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Wertschätzung, die sie verdienen." Alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 Euro. Sie soll für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro liegen. Auszubildende des Bundes sollen eine Prämie in Höhe von 200 Euro erhalten.
Insgesamt 50 Euro monatlich mehr für Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten
Auch Auszubildende und Praktikanten sollen ab dem 1. März 2021 25 Euro und ab dem 1. März 2022 weitere 25 Euro pro Monat mehr erhalten. Die Studienentgelte steigen am 1. März 2021 sogar um 50 Euro und ab 1. März 2022 um weitere 25 Euro pro Monat.
Verlängerung der Möglichkeiten für die Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden für Beschäftigte des Bundes und der VKA bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Bundesinnenminister Seehofer: „Der Tarifabschluss liegt an der Grenze dessen, was für uns in der derzeitgen Situation überhaupt verkraftbar ist. Er ist an vielen Stellen Pandemie orientiert. Für die Pflegekräfte ist es ein histroischer Durchbruch.