Über das vergangene Wochenende sind die Corona-Infektionszahlen im Landkreis Havelland weiter angestiegen, 126 Havelländer sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert. Mit 54,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis am Montag erstmals den Wert 50. Der Landkreis hat daher eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die Feiern und Veranstaltungen weiter beschränkt und die am Freitag, 23. Oktober 2020, erlassene Allgemeinverfügung aufhebt.
Die Regelungen dieser Verfügung, die beim Überschreiten des Inzidenzwertes 35 in Kraft getreten war, wurden in die neue Allgemeinverfügung übernommen und in einigen Punkten verschärft. So ist ab sofort der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Veranstaltungen sind nun unter freiem Himmel auf 150 zeitgleich anwesende Gäste und in geschlossenen Räumen auf 100 zeitgleich anwesende Gäste beschränkt.
Auch die Obergrenzen für private Feierlichkeiten wurden angepasst. Feiern im privaten Wohnraum mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Hausständen sind demnach genauso untersagt wie private Feiern mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Solche Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Hausstandes sind zudem grundsätzlich mindestens drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn dem havelländischen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Dies ist zum Beispiel über ein Online-Formular im Bereich „Private Feiern“ unter www.havelland.de/coronavirus oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe von Veranstaltungsort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung und der geplanten Teilnehmeranzahl möglich.
Beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bleiben die derzeitigen Regelungen bestehen. Demnach müssen weiterhin folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:
in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten;
· in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann;
· Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen
Zusätzlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo Menschen auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen.
Konkret festgelegt wurde dies für folgende Bereiche im Havelland:
im gesamten Kreisgebiet:
o an Haltestellen des ÖPNV,
o auf Bahnhofsvorplätzen und Bahnsteigen,
o auf Marktplätzen an Markttagen · in der Gemeinde Brieselang
o auf dem Platz des Friedens · in der Stadt Falkensee:
o im Bereich des Busbahnhofs am Bahnhof Falkensee und in der Bahnstraße, o im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße Ecke Poststraße · in der Stadt Ketzin/Havel:
o am Fähranleger und auf der Fähre · in der Stadt Premnitz:
o auf dem Marktplatz · in der Gemeinde Wustermark:
o Außenbereiche des Karls Erlebnis-Dorf Elstal,
o Außenbereiche des Designer-Outlet Berlin in Elstal
Auch das Ausschankverbot von alkoholischen Getränken in Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt weiterhin. Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen sowie der 7-Tages-Inzidenz im Havelland können unter
www.havelland.de/coronavirus verfolgt werden. Dort ist auch die neue Allgemeinverfügung zu finden. Diese gilt wie auch die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg zunächst bis zum 30. November 2020 und wurde im Amtsblatt Nummer 35/2020 des Landkreises veröffentlicht.