Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wird ab Samstag, 20. März, in Potsdam ausgeweitet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab Samstag wirksam. Ab Samstag gilt in definierten Bereichen der Innenstadt, Babelsberg und Potsdam-West die Pflicht, wie in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen eine medizinische Maske zu tragen. Bislang galt die Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes, also beispielsweise einer Alltagsmaske, nun muss eine
medizinische Maske getragen werden. Ab Samstag gilt die erweiterte Maskenpflicht in der Brandenburger Straßen, Gutenbergstraße, Dortustraße, Jägerstraße, im Holländischen Viertel, in der Friedrich-Ebert-Straße, in der Karl-Liebknecht-Straße in Babelsberg, in Teilen der Geschwister-Scholl-Straße und Nansenstraße in Potsdam-West sowie auf allen Wochenmärkten. Zudem gilt die Maskenpflicht entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in allen Bereichen, in denen der Abstand von 1,50 Meter nicht einzuhalten ist. Die benannten Bereiche und Regelungen sind auf der Internetseite www.potsdam.de/maskenpflicht.
Im Konzept der Landeshauptstadt Potsdam, „Öffnen, aber sicher“ ist die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an die Corona-Ampel angelehnt. Bei der Ampelfarbe „Grün“ gelten die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, wonach eine medizinische Maske zu tragen ist, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Ab der Ampel „Gelb“, also einer Inzidenz zwischen 50 und 100, wird das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Raum entsprechend der nun geltenden Regelungen angeordnet. Aktuell beträgt die Inzidenz in Potsdam 87,1 Neu-Infektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – Tendenz steigend.