Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke bewertet die heutigen Beratungen der Bundesländer mit der Bundesregierung zum Fortgang der Impfkampagne positiv. Sofern die heutigen Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu den in den nächsten Wochen zu erwartenden Liefermengen realisiert werden, geht Woidke davon aus, „dass es gelingen kann, dass bis Ende Mai etwa ein Drittel aller impfberechtigten Brandenburger mindestens eine Erstimpfung erhalten haben wird.“
Woidke: „Alles hängt mit allem zusammen: Die zuverlässige Lieferung von Impfstoffen, die Freigabe von Priorisierungsgruppen beim Impfen, die Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten und am Ende die Öffnung von Handel, Kultur und Tourismus. Die Schlussfolgerung ist immer gleich: Noch mehr Tempo beim Impfen. Dafür brauchen wir zuverlässige Lieferungen. Gegenwärtig kommen wir mit den verfügbaren Impfstoffen in Brandenburg auf 80.000 bis 100.000 Impfungen pro Woche. Wir brauchen hier eine Verdopplung. Unsere Logistik mit Impfzentren, mobilen Impfteams und immer stärker in den Arztpraxen kann dies leisten. Wir stehen bereit. Mein Dank an alle, die tatkräftig mitmachen – und meine Bitte um Verständnis bei jenen, die noch warten müssen. Der Bundesgesundheitsminister hat heute bestätigt, dass die Hersteller für das 2. Quartal 80 Millionen Dosen zugesagt haben. Diese Aussage des Bundes lässt mich vorsichtig optimistisch in die nächsten Wochen blicken“.
Brandenburg hat in der vergangenen Woche die Prioritätsgruppe 3 geöffnet und damit das Impfangebot für über 60-Jährige, aber auch zum Beispiel für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, Feuerwehrleute und Beschäftigte im Katastrophenschutz ausgeweitet. Das Kitapersonal und Lehrkräfte an den Grundschulen sind bereits – zumindest mit einer Erstimpfung – versorgt. Als nächster Schritt sollen all diejenigen ein Impfangebot erhalten, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Dazu gehören zum Beispiel Beschäftigte in der Energie- und Wasserversorgung, in Verkehrsunternehmen, in Tankstellen und im Lebensmitteleinzelhandel.
Woidke weiter: „Steht genügend Impfstoff zur Verfügung, bedarf es auch keiner Priorisierung mehr. Dann ist es wichtig, so schnell wie möglich alle Menschen zu impfen, die dies wollen. Ich hoffe, dass das bereits Ende Mai der Fall sein wird. Dann können auch die Betriebsärzte in unsere Impfkampagne einbezogen werden.“
Einen wesentlichen Raum nahm in der heutigen Beratung die Gleichstellung von vollständig Geimpften mit negativ Getesteten ein. Nach der bestehenden Brandenburger Eindämmungsverordnung gilt dies bereits für alle Bereiche, in denen ein negativer Test vorgelegt werden muss (z. B. beim Friseur oder in Tierparks). Woidke: „Das gilt auch für Schulen und Kitas. Vollständig Geimpfte Erzieherinnen und Lehrkräfte brauchen keine Tests mehr zu machen. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung.“
Für die morgige Kabinettssitzung ist beabsichtigt, eine Änderung der Quarantäneverordnung zu beschließen. Dadurch soll auch für die Pendler an der deutsch-polnischen Grenze festgelegt werden, dass diejenigen mit Immunschutz nach abschließender Impfung, keinen Test mehr vorlegen müssen. Dies betrifft z.B. Ärzte und Pflegekräfte.
Die vom Bund avisierte Verordnung wird sich jetzt mit weiteren Ausnahmen für Geimpfte und Genesene befassen z.B. für den Bereich der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Woidke: „Das ist eine schwierige Abwägung. Rechtlich ist die Bewertung der Verfassungsjuristen zunächst einmal klar und einleuchtend: Es geht darum, Grundrechtseingriffe aufzuheben, wenn sie nicht mehr gerechtfertigt sind. Zugleich müssen wir die Bekämpfung der Pandemie im Blick behalten.“
Woidke weiter: „Es geht nach wie vor darum, die Infektionszahlen runter zu bringen. Dazu dienen unsere Schutzmaßnahmen, die von allen solidarisch eingehalten werden müssen. In Brandenburg ist es damit gelungen, die exponentielle Entwicklung der 3. Welle zu bremsen. Die Werte sind stabil. Teilweise sinken sie sogar. Aber das reicht noch nicht. Entscheidend ist auch hier, dass wir den Impffortschritt voranbringen, um die Grundrechtseingriffe grundsätzlich für alle aufheben zu können.“