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Auf Grundlage der aktuell geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Potsdam heute die Entscheidung darüber getroffen, wie der Weihnachtsmarkt Blauer Lichterglanz in der Potsdamer Innenstadt stattfinden kann. Demnach wird es auf Grund der Pandemischen Lage in diesem Jahr keine Weihnachtshütten auf der Brandenburger Straße und in den Kreuzungsbereichen geben.

Auf dem Luisenplatz wird es ein umzäuntes Areal geben, auf dem ein Weihnachtsmarkt nach 2G-Regeln und mit Zutrittskontrolle stattfinden kann. Zusätzlich wird es auch auf dem Bassinplatz einen umzäunten Weihnachtsmarkt geben, der für vollständig geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher nach Zutrittskontrolle zugänglich ist. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten erfasst werden.

Dazu die Ordnungsdezernentin Brigitte Meier: „Uns ist es wichtig, dass wir den Potsdamerinnen und Potsdamer, für die ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt traditionell zur Vorweihnachtszeit dazugehört die Möglichkeit geben, dies auch zu tun. Auf Grund der steigenden Inzidenzen und zum Schutz der Bevölkerung haben wir uns dazu entschieden, dass ein Weihnachtsmarkt in diesem Jahr nur unter Beachtung der 2-G-Regeln, also für nachweislich Geimpfte und Genesene sowie mit Zutrittskontrollen möglich ist.

Da sich diese Regeln, insbesondere die Steuerung des Zutritts, auf der Brandenburger Straße nicht realisieren lassen, wird in diesem Jahr dort kein Weihnachtsmarkt stattfinden“, so Meier. Die Entscheidung zu einem Weihnachtsmarkt mit 2-G-Regelung auf dem Luisenplatz und dem Bassinplatz sowie die Tatsache, dass es keine umfriedeten Verzehrinseln in den Kreuzungsbereichen der Brandenburger Straße geben wird, ist von der Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit dem Veranstalter getroffen worden.

Die Weihnachtsmärkte auf dem Luisenplatz und dem Bassinplatz fallen unter die Spezialmärkte nach aktuell geltender Umgangsverordnung des Landes Brandenburg. Da diese nur bis zum 30.11.2021 gültig ist, gelten die getroffenen Regelungen zu den Weihnachtsmärkten in der Landeshauptstadt Potsdam vorbehaltlich der jeweils aktuellen Rechtslage einer neuen Umgangsverordnung.