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Das Online-Magazin in Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 2.302 erhöht. So sind insgesamt 144.594 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 17.11.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 121.700 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 18.900 (Vorwoche: rund 11.000).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 395 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 81 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 68 beatmet werden (Stand 16.11.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,88 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 7,8 Prozent der theoretisch maximal verfügbaren Intensivbetten (1.032) in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt bei 11,1 Prozent.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 433,4 (Vorwoche: 258,2; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.607.734 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,5 Prozent), 1.553.561 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 61,4 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.158.196 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 13.756 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet und 52.209 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 101.565 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 16.11.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,10 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 16.11.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälleambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020Stand: 17.11., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum SterbefälleWohnortprinzipkumuliert ab 10. KW 2020(24-h-Vergleich)
Barnim +77 8.263 281,3 527 254 (+0)
Brandenburg a. d. H. +49 3.029 248,5 179 95 (+1)
Cottbus/Chóśebuz +60 7.653 349,6 345 215 (+0)
Dahme-Spreewald +168 9.550 517,6 897 263 (+3)
Elbe-Elster +264 9.722 994,2 1.005 255 (+0)
Frankfurt (Oder) +76 2.943 398,1 227 113 (+0)
Havelland +135 8.344 290,8 479 194 (+1)
Märkisch-Oderland +102 9.256 249,0 491 288 (+1)
Oberhavel +177 11.132 314,1 673 319 (+1)
Oberspreewald-Lausitz +168 9.388 839,5 910 265 (+0)
Oder-Spree +161 10.828 492,0 882 325 (+1)
Ostprignitz-Ruppin +62 5.321 382,6 378 156 (+0)
Potsdam +134 9.693 345,9 630 250 (+0)
Potsdam-Mittelmark +203 10.943 532,2 1.160 223 (+1)
Prignitz +109 4.160 336,4 256 165 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +102 9.797 561,9 635 228 (+0)
Teltow-Fläming +104 9.343 445,9 765 219 (+1)
Uckermark +151 5.229 448,2 530 171 (+0)
Brandenburg gesamt +2302 144.594 433,4 10.969 3.998 (+10)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt  17.11.  16.11.  15.11. Sonntag14.11.  13.11.  12.11.  11.11.  10.11.  09.11.  08.11.
Barnim 281,3 293,6 222,1 232,7 268,0 241,3 225,8 218,3 190,6 143,1
Brandenburg a. d. H. 248,5 222,1 204,1 204,1 204,1 187,4 152,7 137,4 116,6 102,7
Cottbus 349,6 319,2 271,5 259,4 287,8 218,9 229,0 231,0 250,3 246,2
Dahme-Spreewald 517,6 482,4 508,9 497,4 455,2 423,5 384,3 302,3 259,6 231,9
Elbe-Elster 994,2 907,2 914,1 869,6 829,0 790,4 748,9 661,8 612,4 609,4
Frankfurt (Oder) 398,1 357,8 352,5 342,0 308,7 338,5 347,3 322,7 278,9 282,4
Havelland 290,8 254,4 278,7 275,1 253,2 257,4 222,8 178,5 166,4 177,3
Märkisch-Oderland 249,0 272,8 262,2 240,4 234,3 233,3 216,0 182,1 202,3 198,3
Oberhavel 314,1 288,0 246,9 220,8 245,5 265,6 213,3 192,8 173,6 166,6
Oberspreewald-Lausitz 839,5 774,0 712,2 672,5 617,2 510,2 370,9 376,4 379,2 373,6
Oder-Spree 492,0 451,3 387,7 397,2 357,5 343,0 294,5 288,9 261,6 247,1
Ostprignitz-Ruppin 382,6 388,6 374,5 379,5 351,2 362,3 313,7 263,1 258,1 255,0
Potsdam 345,9 321,8 296,5 296,5 308,1 275,7 260,3 227,9 209,8 189,4
Potsdam-Mittelmark 532,2 477,6 381,7 351,5 325,8 253,7 249,1 231,7 223,4 209,2
Prignitz 336,4 279,9 285,2 285,2 257,6 224,7 210,3 187,9 161,6 163,0
Spree-Neiße 561,9 564,5 590,2 519,4 435,4 487,6 339,8 326,5 352,2 375,2
Teltow-Fläming 445,9 448,8 410,4 357,3 313,6 315,4 277,5 258,2 247,7 240,2
Uckermark 448,2 364,5 321,4 321,4 321,4 312,9 274,0 250,3 244,4 185,2
Brandenburg gesamt 433,4 405,6 376,1 359,3 342,7 323,8 285,7 258,2 245,0 232,5

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.