Ab Montag, den 29. November 2021, wird die Präsenzpflicht an Schulen in Brandenburg aufgehoben. Zudem ist nach einer Rücksprache mit den Fachverbänden ein vorgezogener Beginn der Weihnachtsferien beschlossen. Das sind zusätzliche Maßnahmen nach der Einführung der Maskenpflicht in der Grundschule, der Erhöhung der Selbsttests von zwei Mal wöchentlich auf dreimal wöchentlich zum 15. November und der Förderrichtlinie „Schulluft“.
Die Ferien in Brandenburg sollen demnach nicht am Donnerstag, den 23. Dezember, sondern schon am Montag, den 20. Dezember, beginnen. Damit haben Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler volle 14 Tage Erholung und die Kontakte vor Weihnachten können mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf reduziert werden.
Die Präsenzpflicht wird mindestens für einzelne Jahrgangsstufen ab dem kommenden Montag, 29. November 2021, aufgehoben. Die Details werden morgen geklärt. Das Fehlen muss schriftlich angekündigt werden, die Kinder und Jugendlichen gelten als entschuldigt.
Es ist angedacht, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um die Testungen auf 5 Tests pro Woche zu erhöhen.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Entscheidungen sind nicht leichtgefallen. Wichtig ist, dass die Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Aus der Lernstandserhebung und wissenschaftlichen Untersuchungen in diesem und im vergangenen Jahr wissen wir, dass Kinder im Präsenzunterricht besser lernen und ihre soziale Kompetenz besser ausbilden als in der Distanz. Deshalb wird vieles unternommen, um den Präsenzunterricht in den Schulen aufrechtzuerhalten und den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern nicht wieder Distanzunterricht in häuslicher Umgebung zuzumuten. Mit der Möglichkeit des Fernbleibens vom Unterricht kommen wir den Elternbitten entgegen. Zwar erkranken Kinder in der Regel nicht schwer, ich kann allerdings die Sorge der Eltern nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass es für engagierten Lehrkräfte eine zusätzliche Herausforderung ist. Und ich danke ihnen schon jetzt für ihr Engagement. Leider müssen auch in diesem Jahr wieder Kinder und Jugendliche einen Beitrag leisten. Ich appelliere erneut an alle, die sich impfen lassen können, dies auch zu tun.“
Hintergrund zur Teststrategie
Bisher wurden den Schulen rund 18,3 Millionen Antigen-Schnelltests für rund 31,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Für die Auslieferung der Tests ab der 43. Kalenderwoche (Unterricht nach den Herbstferien, ab 25. Oktober 2021) bestehen mit zwei Firmen Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung und Auslieferung von Antigen-Schnelltests.
Darin ist ein Verfahren für den Abruf von Mengen und die jeweiligen Lieferfristen geregelt unter der Annahme, dass wöchentlich 2 Testungen an Schulen erfolgen müssen.
Die Gesamtmenge der Rahmenvereinbarung vom beläuft sich auf 19,8 Millionen. Testungen, davon sind 4,9 Millionen bereits ausgeliefert, so dass weitere 14,4 Millionen. Tests abrufbar sind.
Mit der bisher gelieferten Menge von 4,9 Millionen Tests war ursprünglich kalkuliert, dass die Testungen an den Schulen bis zur 51. Kalenderwoche (letzte Schulwoche vor den Weihnachtsferien) ausreichen, wenn zweimal die Woche getestet wird.
Als absehbar wurde, dass die Testfrequenz auf dreimal die Woche erhöht werden soll, wurden weitere 9 Millionen Tests aus der Rahmenvereinbarung am 11. November 2021 bestellt.
Für die Erhöhung der Testungen auf 5 Mal pro Woche müssen weitere geeignete Tests auf dem Weltmarkt organisiert werden.
Hintergrund zur Richtlinie Luftfilter
Antragsstand Schulbereich:
Mit Stand vom 23. November 2021 wurden bislang 18 Anträge mit einer beantragten Zuwendung i. H. v. 1.171.540,75 Euro gestellt.
- davon für die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten: 1.026.875,17 Euro
- für Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation: 144.665,58 Euro
Antragsstand Kitabereich:
Mit Stand vom 23. November 2021 wurden bislang 2 Anträge mit einer beantragten Zuwendung von über 135.000 Euro gestellt. Die Anträge umfassen derzeit ausschließlich die Förderung von Luftreinigungsgeräten.
Die Antragsfrist endet am 24. November 2021. Demnach kann sich die Zahl der Antragsteller und die beantragte Zuwendung aufgrund noch eingehender Anträge geringfügig ändern.