Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagt der Stadt Potsdam die Sonntagsruhe am zweiten und dritten Advent aufzuheben. Es gibt damit einer Klage der Gewerkschaft ver.di statt. Die Stadt Potsdam hatte mit einer Verordnung für fast das gesamte Stadtgebiet Sonntagsöffnungen für den ersten und zweiten Advent erlaubt. Begründet wurde die Sonntagsöffnungen mit dem erhöhten Publikumsverkehr durch Weihnachtsmärkte in der Innenstadt und auf dem Babelsberger Weberplatz.
Eine Aufhebung der Sonntagsruhe, die fast das gesamte Stadtgebiet umfasst, kann jedoch mit nur lokalen stattfindenden Weihnachtsmärkten nicht begründet werden. Dem entsprechend folgte das Gericht dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di. „Während die Arbeitgeber den Beschäftigten in der aktuellen Tarifrunde Reallohnverluste aufdrücken wollen, will die Stadt Potsdam sie zur Arbeit am Sonntag verdonnern. Wir sind froh, dass das Gericht dem jetzt einen Riegel vorgeschoben hat.
Auch die Beschäftigten im Einzelhandel haben ein Recht auf freie Zeit mit Freunden und Familie – gerade in der Vorweihnachtszeit“ erklärt Conny Weißbach, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel für Berlin-Brandenburg.