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Kreis Havelland - Verband prüft Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge - Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Fällen, die die Stadt Cottbus betreffen, entschieden, dass die Heranziehung von Altanschließern gegen höherrangiges Recht verstößt.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht die langjährige gefestigte Rechtsprechung der Brandenburgischen Verwaltungsgerichte und des Landesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Heranziehung von Altanschließern kor-rigiert. Diese nunmehr vom Bundesverfassungsgericht missbilligte Rechtsprechung bildete die Grundlage für die Veranlagung von Altanschließern im Bereich des Wasser- und Abwasserverbands „Havelland“. Die Verwaltung des Wasser- und Abwasserverbands „Havelland“ wurde durch ein-stimmigen Beschluss des Mitglieder der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstehers beauftragt, Fragen im Zusammenhang mit einer vom Verband politisch befürworteten Rückerstattung von in der Vergangenheit erhobenen Beitragsforde-rungen zu klären sowie Vorschläge zur Überarbeitung des Satzungswerkes und der Kalkulationen des Verbandes zu erarbeiten. Der Verband prüft dabei die rechtliche Möglichkeit, alle erhobenen Altanschließerbeiträge zurückzuerstatten. Die Prüfung erstreckt sich also auch darauf, Beiträge zu erstatten, die auf bestandskräftigen Bescheiden beruhen. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird der Verband die Öffentlichkeit gesondert informieren. Der Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ ist um eine schnellstmögliche Klärung der mit einer etwaigen Rückerstattung verbundenen Rechtsfragen bemüht. Wir bedauern, dass im Vertrauen auf Landesgesetze und die Rechtsprechung der Gerichte des Landes Brandenburg rechtswidrige Bescheide durch den Verband erlassen wurden. Wir fordern die Landesregierung und den Landtag des Landes Brandenburg auf, zeitnah erforderliche Gesetzesänderungen zu veranlassen. Gleichzeitig fordern wir die Rückzahlung der durch die Beitragserhebung entstandenen Aufwendungen und Einnahmeverluste.

Quelle: WAH