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Niedrigpathogene Influenzavariante H5N1 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Oberkrämer nachgewiesen / Sperrgebiet mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet / Bislang kein Verdacht auf Geflügelpest im Landkreis In der Gemeinde Oberkrämer, wurde am Freitag, dem 02.12.2016, eine Influenzavariante A in einem Geflügelbestand amtlich festgestellt.

Es handelt sich dabei nicht um den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8, der bereits auch in Brandenburg nachgewiesen wurde, sondern um die niedrigpathogene (gering krankmachende Form) Influenzavariante, die ebenfalls anzeigepflichtig ist. Der vom Landeslabor Berlin-Brandenburg durchgeführte Schnelltest reagierte positiv. Dieser Befund wurde im nationalen Referenzzentrum am Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, bestätigt. Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Anlage mit rund 500 Tieren. Das Virus wurde im Zusammenhang mit einem Antrag auf Befreiung einzelner Enten von der Aufstallungspflicht festgestellt. Die Genehmigung setzt eine virologische Untersuchung voraus. Um ein Überspringen auf andere Bestände im Landkreis Oberhavel zu verhindern, müssen alle Tiere innerhalb von 48 Stunden getötet werden. Die entsprechenden Maßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet.

Der Landkreis Oberhavel hat ein Sperrgebiet mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. In diesem Bereich darf kein Geflügel transportiert werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht. Landrat Ludger Weskamp, der nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls einen Krisenstab gebildet hat, sagte: „Da es sich um die niedrigpathogene Variante handelt, haben wir das Sperrgebiet auf einen Radius von einem Kilometer festgelegt. Auch wenn es bisher keine Anhaltspunkte für eine Ausbreitung des Virus gibt, zeigt das Ereignis deutlich, dass das Thema präsent ist und ein Verdachtsfall jederzeit auftreten kann. Ich bitte alle Geflügelhalter, die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen auch weiterhin mit Sorgfalt und Umsicht umzusetzen.“

Der Landrat hatte bereits am 14.11.2016 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das H5N8-Virus erlassen, nach der eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Oberhavel gilt. Aus Gründen des Tierseuchenschutzes ist es unbefugten Personen untersagt, das Gelände des betroffenen Betriebes zu betreten. Amtstierärztin Uta Gallitschke appelliert an alle Geflügelhalter, die Stalltüren geschlossen und das Hausgeflügel fern von Wildvögeln zu halten. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen. Verstöße stellen nach dem Tiergesundheitsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar. Die Bestände im Sperrbezirk werden durch regelmäßige Probeentnahmen und klinische Untersuchungen kontrolliert. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion). Weiterführende Informationen rund um das Thema Vogelgrippe Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird.

Bei Nachweis der Vogelgrippe wird rund um die betroffene Haltung eine Überwachungszone von einem Kilometer Radius bei niedrigpathogenen Fällen und einen Sperrbezirk von drei Kilometern bei hochpathogenen Fällen eingerichtet. In der Überwachungszone und im Sperrbezirk darf kein Geflügel transportiert werden. Die Tiere müssen in diesen Zonen in überdachten Gehegen gehalten werden und dürfen nicht ins Freie. Die Tiere der betroffenen Haltung müssen getötet (gekeult) werden. Der Tierhalter wird durch das Gesundheitsamt betreut. Für die Allgemeinbevölkerung besteht kein Ansteckungsrisiko. Gebratenes, gegrilltes oder gekochtes Geflügelfleisch kann bedenkenlos gegessen werden. Das Virus stirbt bei Temperaturen ab 70 Grad ab. Auch gekochte Eier können verzehrt werden. Informationen zur Vogelgrippe sind in aktueller Form auch über die Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de) zu erhalten.