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Brandenburg(Havel)/Nauen. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, hat das Oberlandesgericht Brandenburg am heutigen Donnerstag die Freilassung von Maik Schneider angeordnet. Der Haftbefehl wird hiermit außer Kraft gesetzt. Er ist der Hauptbeschuldigte in dem Verfahren des Brandanschlags auf die Turnhalle des OSZ Havelland in Nauen die ab 2015 als Flüchtlingsnotunterkunft dienen sollte.
Das Gericht (OLG) begründete die Entscheidung damit, dass das garantierte Recht auf Freiheit nun nicht mehr durch die staatlichen Interessen der Strafverfolgung zu rechtfertigen ist. Hauptgrund ist dort die dem Staat zuzurechnen Verfahrensverzögerungen.