Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Abend (20.02.2020) die Eilanträge der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Der 11. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht bejaht worden sind. Mit dem angegriffenen Bescheid habe die Behörde gestattet, bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Errichtungsarbeiten zu beginnen. Dabei handelt es sich hier zunächst nur um Rodungsmaßnahmen von insgesamt 91 Hektar Wald.
Auch habe die Behörde den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Beschluss vom 20. Februar 2020 – OVG 11 S 8.20 –