Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten die Fertigstellung des Fluggastterminals (Terminal 1) am BER.
Inbetriebnahme des Flughafens in Schönefeld bauordnungsbehördlich gesichert - Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten die Fertigstellung des Fluggastterminals (Terminal 1) am BER. Nach monatelanger Prüfung durch die Fachbehörde, der von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als Bauherr seit 2019 eingereichten Unterlagen zur Baufertigstellung, steht nun einer Nutzung als Flugastterminal mit der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens BER in Schönefeld am 31. Oktober 2020 bauordnungsseitig nichts mehr im Wege.
Die erteilte Nutzungsfreigabe ist ein Meilenstein für die Eröffnung des BER. „Es freut mich sehr, dass die Großbaustelle ‚Fluggastterminal‘ nach den jahrelangen Bauarbeiten endlich zu einem Abschluss gebracht wird und die bautechnischen Nachweise für eine betriebssichere Nutzung vorliegen“, sagt Dahme-Spreewalds Bauordnungsbeigeordnete Heike Zettwitz.
Auch Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sieht die Nutzungsfreigabe des Terminalgebäude 1 als einen der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer verlässlichen Inbetriebnahme des BER. „Bis zur endgültigen Freigabe durch die Baubehörde war es ein langer, schwieriger Weg. Die harte Arbeit der letzten drei Jahre war am Ende erfolgreich. Ich möchte allen danken, die den BER nicht aufgegeben haben und mit hohem persönlichen Engagement und großem Beharrungsvermögen das Fluggastterminal Stück für Stück zu einem sicheren Gebäude gemacht haben. Die Eröffnung des BER kann in diesen Zeiten ein Signal dafür werden, dass es in der Hauptstadtregion wieder aufwärts geht und die Wirtschaft wieder auf die Füße kommt“, sagt der FBB-Geschäftsführer.
Die Betreibergesellschaft FBB kann nun in die Vorbereitungen der Betriebsablauftests (ORAT-Programm) einsteigen, die parallel zu einigen noch laufenden Restbauarbeiten durchgeführt werden. ORAT steht für „Operational Readiness und Airport Transfer“ und meint ein international etabliertes Standardverfahren zur teilweisen Erprobung der praktischen Abläufe vor der Inbetriebnahme von neuen Flughäfen. Unterdessen werden für die Mieter im Fluggastterminal noch Innenausbauten für Geschäfte, Restaurants sowie eine Lounge in den nächsten Monaten vorgenommen und die Beseitigung kleinerer baulicher Mängel abgeschlossen, informiert das Bauordnungsdezernat.
Für die Eröffnung des Schönefelder Flughafens BER sind davon losgelöst luftfahrtrechtliche Genehmigungen erforderlich. Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der unteren Bauordnungsbehörde, sondern bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).
Video vom BER Stand 2019