Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat gestern nach der Zustimmung des Bundesrates am 17.12.2021 eine Verordnung unterzeichnet, mit der das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis zum Jahreswechsel 2021/2022 bundesweit untersagt wird. Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren nur zu Silvester erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen. Für das Jahr 2020 galt zunächst einmalig eine vergleichbare Regelung. Nach bisheriger Rechtslage durfte Silvesterfeuerwerk in anderen Jahren als 2020 ausnahmsweise vom 29. bis 31. Dezember jeden Jahres an Privatpersonen abgegeben werden.
Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2021 erneut auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das „Überlassen“ dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden. Mit der Verordnung wird ein Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021 umgesetzt.
Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten. Die Verordnung wird am 24. Dezember in Kraft treten.