Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2021/2022 auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Mittwoch, 22. Dezember, veröffentlicht worden und gilt für den Zeitraum 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr. Demnach dürfen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, das heißt auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 nicht verwendet werden. Von dem stadtweiten Verbot ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen. Zudem gelten die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
In der Landeshauptstadt wird es am letzten Tag des Jahres 2021 die Aktion #BoosternStattBöllern geben. Demnach werden in Zusammenarbeit mit dem DRK am 31. Dezember von 12 bis 16 Uhr weitere Termine fürs Impfen in den Impfstellen Schinkelhalle und Metropolishalle angeboten. „Mit der Aktion wollen wir einen weiteren Anreiz setzen, die Möglichkeiten der Impfung wahrzunehmen und zudem ein Zeichen für den Gesundheitsschutz setzen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Insgesamt stehen zum Ausklang des Jahres zusätzlich 610 Impfungen für Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene zur Verfügung sowie 120 Termine für Kinder zwischen fünf und elf Jahren.
Im Dezember sind in den Potsdamer Impfstellen Metropolishalle und Schinkelhalle bislang mehr als 15.000 Menschen geimpft worden – 86 Prozent der zu Impfenden haben eine Booster-Impfung erhalten, elf Prozent eine Erstimpfung. Jeden Mittwoch gegen 17 Uhr und samstags gegen 10 Uhr werden die Impftermine für die kommenden Tage freigeschaltet. Die Buchung der Termine für #BoosternStattBöllern sind ab sofort buchbar. Alle Informationen zum Impfen sowie für die Terminbuchung finden Sie auf www.potsdam.de/impfen.
Die Impfstellen der Landeshauptstadt haben auch Weihnachten und Neujahr geöffnet. Am 24. Dezember wird von 8 bis 12 Uhr und am ersten Weihnachtsfeiertag von 12 bis 16 Uhr geimpft. Ebenso ist am Silvestervormittag von 8 bis 12 Uhr geöffnet sowie am Neujahrstag von 12 bis 16 Uhr. Zusätzlich gibt es nun das Angebot #BoosterStattBöllern am Silvestertag von 12 bis 16 Uhr.
Hintergrund Allgemeinverfügung Böllerverbot
Die Allgemeinverfügung ist auf der Grundlage der § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 27 Absatz 3 der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021 in der Fassung der Änderungsverordnung Verordnung vom 14. Dezember 2021, erlassen worden. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie online im Sonderamtsblatt Nr. 42 auf www.potsdam.de/amtsblatt.