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Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde erneut der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen. In dem Betrieb mit rund 16.500 Puten waren zunächst Tierverluste festgestellt worden. Der Bestand liegt einen knappen Kilometer von der Geflügelhaltung entfernt, in der vor wenigen Tagen Geflügelpest aufgetreten ist.

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht bestätigt. Alle Tiere wurden auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.

Die bereits bestehende Schutzzone im Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsbestände bleiben bestehen. Unter anderem gilt in beiden Zonen eine Aufstallungspflicht für mindestens dreißig Tage. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete wurden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland per Allgemeinverfügung festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.

Zur Minimierung des Risikos weiterer Erregereinträge in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Mehr zu den Biosicherheitsmaßnahmen, Empfehlungen für Hobbyhalter und Kleinbetriebe sowie weitere Informationen zur Geflügelpest: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest