Auch am heutigen Montagabend hat die Polizeidirektion West den friedlichen Verlauf fünf angemeldeter Versammlungen, darunter ein Aufzug, unterschiedlicher Thematiken gewährleisten können. Die Versammlungen konnten in ihrem geplanten Verlauf durchgeführt werden und blieben friedlich. Der Polizei wurde im Vorfeld bekannt, dass sich am Montagabend gegen 18:00 Uhr erneut Personen zu einem sogenannten „Lichter Spaziergang“ am Brandenburger Tor verabredet haben, ohne dies bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Die Versammlungsbehörde hat diesen geplanten „Lichter Spaziergang“ als Versammlung gewertet und diesen, sowie etwaige Ersatzversammlungen im Vorfeld wegen unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit verboten.
Diese Gefahren für die öffentliche Sicherheit ergaben sich aus Feststellungen und Verstößen vorangegangener Versammlungen der gleichen Art und Weise am gleichen Ort und zur gleichen Zeit. Dieses Versammlungsverbot wurde heute, bereits kurz vor 18:00 Uhr mit Hinweisschildern und mehrfachen Lautsprecherdurchsagen auf dem Vorplatz des Brandenburger Tors den sich ansammelnden Personen mitgeteilt. Die Personen wurden dabei mehrfach aufgefordert den Bereich der Brandenburger Straße zu verlassen. Daraufhin setzten sich mehrere kleine Personengruppen, über die Brandenburger Straße in Bewegung und verließen den Ort gemäß der Aufforderung der Polizei.
Auf Höhe der Jägerstraße formierte sich ein Teil dieser Personen dann zu einem Aufzug, welcher durch Einsatzkräfte der Polizei aufgestoppt wurde. Vor Ort wurden die Identitäten von 51 Personen festgestellt und wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. Teile der gestoppten Personengruppe entzogen sich den polizeilichen Maßnahmen, bewegten sich über die Charlottenstraße in Richtung der Breite Straße weiter und sammelten sich schließlich in der Nähe des Filmmuseums, neben einer dort stationär stattfindenden Versammlung. Am Endort angelangt wurden von weiteren 77 Personen die Identitäten festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen, wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung gefertigt.
Insgesamt wurden mehrere Dutzend Versammlungsteilnehmer mit dem Hinweis auf das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angesprochen. Ist dem nicht folgegeleistet worden, wurde die Identitäten festgestellt oder die Verstöße für eine spätere Auswertung und Identifizierung dieser Personen dokumentiert. Leiter des Polizeieinsatzes Karsten Schiewe: „In der Gesamtschau werte ich diesen Einsatz als Erfolg, da die fünf angemeldeten Versammlungen friedlich nebeneinander stattfinden konnten. Durch die vorgelagerte Verbotsverfügung für den sogenannten „Lichter Spaziergang“ und die zielgerichteten Maßnahmen zur Verhinderung von Ersatzveranstaltungen konnte die Polizei Gefahren für die öffentliche Sicherheit minimieren. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal appellieren, geplante Versammlungen vorher bei der Versammlungsbehörde anzumelden.
Dieses ermöglicht in der Folge alle Absprachen mit dem Versammlungsleiter, die für eine erfolgreiche und friedliche Versammlungsdurchführung notwendig sind.“ Zusätzlich hat die Polizei auch im heutigen Einsatz wieder mit QR-Codes gearbeitet. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, durch einfaches Einscannen der an vielen Polizeifahrzeugen angebrachten QR-Codes, sich zum Versammlungsgeschehen zu informieren.
Darüber hinaus wurden die Versammlungsteilnehmer des verbotenen „Lichter Spazierganges“ im Bereich des Brandenburger Tores mittels großer Aufsteller und mehrfacher Lautsprecherdurchsagen über das Verbot und die Gründe informiert.