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Am frühen Mittwochabend sammelten sich mehrere Dutzend Personen am Neustädtischen Markt in der Stadt Brandenburg an der Havel an. Nachdem die Anzahl der teilnehmenden Personen weiter aufgewachsen war, setzte sich die Personengruppe wenig später über die Hauptstraße in Richtung Altstadt in Bewegung. Die Polizei wertete dies als Versammlung. Eine solche Versammlung war bei der Versammlungsbehörde nicht angemeldet.

In der Nähe des Nicolaiplatzes sollte der Aufzug durch die Polizeibeamten gestoppt und nach einem Versammlungsleiter bzw. einer Versammlungsleiterin gesucht werden. Dazu wurden im Bereich der gesperrten Straße die an der Versammlung teilnehmenden Personen über Lautsprecher, allerdings erfolglos, angesprochen. Mittels Trillerpfeifen und Rufen über Megaphon wurde zudem versucht, die Durchsagen der Polizeibeamten zu übertönen. Da massiv gegen die Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnung verstoßen wurde, ist eine Auflösungsverfügung für die Versammlung ergangen.

Dieser Verfügung wurde erkennbar nicht nachgekommen, woraufhin Polizeibeamte mit der notwendigen Identitätsfeststellung für die Ahndung der Rechtsverstöße begannen. Dazu wurde zunächst ein Mann angesprochen, der offensichtlich als Fahnenträger fungierte. Dieser soll nach ersten Erkenntnissen die Polizeibeamten unmittelbar tätlich angegriffen haben, so dass er daraufhin mit einfacher körperlicher Gewalt aus der Versammlungsgruppe herausgebracht werden sollte.

Bei weiterer massiver Gegenwehr des Mannes sympathisierten sich weitere Personen aus der aufgelösten Versammlung mit dem Mann, griffen die Einsatzkräfte mit Schlägen und Tritten an und ermöglichten dem bis dahin noch nicht identifizierten Fahnenträger zu flüchten. Unmittelbar danach setzte sich die Personengruppe weiter in Bewegung. In der Luckenberger Straße kam es dann aus bisher unbekannten Gründen aus dieser Personengruppe heraus erneut zu einem Übergriff auf Polizeibeamte, die die Auflösungsverfügung durchzusetzen versuchten. Die Polizeibeamten konnten gleichwohl die Lage schnell beruhigen und drei tatverdächtige Männer im Alter zwischen 40 und 50 Jahren unter Anwendung unmittelbaren Zwanges vorläufig festnehmen.

Zwei der Tatverdächtigen mussten in der Folge ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Infolge der Schläge, Tritte und durch Versammlungsteilnehmer eingesetztes Reizgas wurden fünf der tätlich angegriffenen Polizeibeamten verletzt. Sie mussten ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Ein Polizeibeamter war nicht weiter dienstfähig. Zudem wurden Einsatzmittel und persönliche Ausrüstungsgegenstände der handelnden Polizeibeamten beschädigt. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion West führt Ermittlungen u.a. wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und des schweren Falls des Landfriedensbruches und bittet Zeugen, sich bei der Polizei zu melden: Waren Sie Zeuge, haben Sie Video- oder Bildmaterial von dem Sachverhalt oder kennen Personen, die an diesen schweren Straftaten beteiligt waren? Dann melden Sie sich bitte bei der Polizeiinspektion Brandenburg.

Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03381 560-0. Alternativ können Sie auch das Hinweisformular im Internet nutzen. Dieses finden Sie in den Online-Services im polizeilichen Bürgerportal unter www.polizei.brandenburg.de oder direkt unter: polbb.eu/hinweis. Die Polizei appelliert an dieser Stelle noch einmal, geplante Versammlungen vorher bei der Versammlungsbehörde fristgerecht anzumelden. Dieses ermöglicht in der Folge alle notwendigen Absprachen sowie Vorbereitungshandlungen der Polizei, die für eine erfolgreiche und friedliche Versammlungsdurchführung notwendig sind.

Die Polizei weist aber auch darauf hin, dass unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes konsequent gegen Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Versammlungen vorgegangen werden wird. Die Versammlungsbehörde prüft gegenwärtig, inwiefern der gewalttätige Verlauf der nichtangemeldeten und aufgelösten Versammlung am 09. Februar 2022 ein Versammlungsverbot zu Folge haben kann.