rep24 logo 2011 2

Das Online-Magazin in Brandenburg

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird noch einmal verlängert und gilt nun bis einschließlich 30. September. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben Bundestag (Beschluss am 8. September) und Bundesrat (Zustimmung am 16. September) die neue Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 geschaffen. Auf dieser Grundlage will die Landesregierung in der kommenden Woche eine neue Corona-Landesverordnung beschließen und damit die Maßnahmen festlegen, die ab dem 1. Oktober gelten sollen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir beobachten das Infektionsgeschehen sehr genau und gehen gut vorbereitet in den Herbst. Entscheidend für die Beurteilung der Corona-Lage ist vor allem die Situation in den Krankenhäusern. Wenn sie weiterhin stabil bleibt und die Zahl der COVID-19-Erkrankten, die stationär versorgt werden müssen, nicht wesentlich steigt, werden die aktuell geltenden Schutzmaßnahmen auch in den kommenden Wochen ausreichend sein. Der weitere Verlauf der Pandemie hängt neben dem Auftreten neuer Virusvarianten und der Inanspruchnahme der angebotenen Impfungen ganz entscheidend vom Verhalten der Bevölkerung und der gegenseitigen Rücksichtnahme ab. Die bekannten Empfehlungen zur Infektionsvermeidung sollten unbedingt weiterhin von allen konsequent eingehalten werden. Innenräume sollten umso häufiger gelüftet werden, je mehr Personen im Raum sind. Und in öffentlich zugänglichen Räumen mit Publikumsverkehr ist das Tragen einer Maske eine einfache und gut erprobte Möglichkeit, sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen.“

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ist am 3. April 2022 in Kraft getreten. Sie regelt auf Grundlage von § 28a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz Masken- und Testpflichten im Land Brandenburg. Unverändert gilt:

  • Corona-Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: Beschäftigte u.a. in Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, ambulanten Pflegediensten sowie Maßregelvollzugseinrichtungen müssen sich an jedem Tag testen, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Personen.

  • Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: In geschlossenen Räumen z.B. von Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Die in diesen Einrichtungen behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen haben beim Empfang von körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske zu tragen, soweit die Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer Maske zulässt.

  • ·In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u.a. für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen). Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend. Das Kontroll- und Servicepersonal muss mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.

Aktuelle Corona-Lage Land Brandenburg

Landesweit sind 21,84 Prozent der betreibbaren Intensivbetten frei (Vorwoche: 18,64 Prozent / Corona-Ampel: Grün / größer 15 Prozent). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt aktuell 4,62 (Vorwoche: 3,75 / vor vier Wochen: 5,15 / Corona-Ampel: Grün / kleiner 7). Aktuell werden 272 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 23 in intensivmedizinischer Behandlung (vor vier Wochen: 427 Personen stationär, davon 33 in intensivmedizinischer Behandlung). Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz: liegt heute bei 304,2 (Vorwoche: 283,6, vor vier Wochen: 297,9).

Corona-Portal: https://corona.brandenburg.de