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Der Landkreis Havelland hat zum 1. Oktober 2022 eine neue Sonderregelung zur Erhebung eines Zuschlages für Taxifahrer erlassen. Die im April getroffene Regelung bezüglich des Kraftstoffzuschlags tritt somit außer Kraft.

Die Taxifahrer im Havelland erheben nunmehr pro Fahrt einen Zuschlag.

Die Höhe des Zuschlags richtet sich dabei nach den folgenden Besetztfahrten:

                Besetztfahrten von 1 bis 9,0 Kilometer:                                1,50 EUR

                Besetztfahrten von 9,1 bis 21,0 Kilometer:                          3,00 EUR

                Besetztfahrten von 21,1 bis 36,0 Kilometer:                        4,50 EUR

                Besetztfahrten von 36,1 bis 50,0 Kilometer:                        6,00 EUR

                Besetztfahrten ab 50,1 Kilometer:                                           9,00 EUR

Durch die Sondervereinbarung soll die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes aufrechterhalten werden, denn aufgrund der Kraftstoff- und Energiepreise sowie der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 können die Unternehmen anhand der vorgeschriebenen Taxientgelte ohne den Zuschlag nicht mehr wirtschaftlich agieren. „Taxifahrer unterliegen innerhalb des Kreisgebietes der Tarifpflicht und sind an die Entgelte der Taxitarifverordnung des Landkreises Havelland gebunden“, erklärt Karen Heinrich, Leiterin des Ordnungs- und Verkehrsamtes des Landkreises Havelland.