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Die aktuellen Regeln für den Fall einer Corona-Infektion werden vom Land Brandenburg unverändert bis zum 31. März 2023 verlängert. Damit bleibt die Isolationszeit nach einem positiven Corona-Test bei fünf Tagen. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig – Voraussetzung dafür bleibt aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Sollten am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Isolationszeit so lange, bis man 48 Stunden symptomfrei ist – längstens aber 10 Tage. Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne.

Allerdings wird empfohlen, sich selbst zu testen. Das zuständige Landesministerium hat zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Vorgehensweise die Weisung erteilt, die bisherigen Allgemeinverfügungen in Bezug auf Absonderungen bis zum 31.03.2023 zu verlängern. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland tritt am 1. Oktober in Kraft.

Positiv getestete Personen sind laut Allgemeinverfügung weiterhin verpflichtet,

  • sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Die Isolation gilt aufgrund der Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt als angeordnet.
  • ihren Hausstandsangehörigen und ggf. vergleichbaren Kontaktpersonen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie ihre Kontakte zu vulnerablen Gruppen reduzieren, auf Symptome achten und sich möglichst am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen sollen.
  • unverzüglich einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen, wenn sie sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben (Selbsttest, der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt wurde) (Klarstellung: Bei einem positiven Antigenschnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest zwingend notwendig).