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In der Gemeinde Roßdorf im Landkreis Jerichower Land ist am vergangenen Freitag der Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt worden. Der Landkreis Jerichower Land hat daraufhin eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern im Umkreis des Ausbruchsortes eingerichtet. Die Überwachungszone dehnt sich dabei bis in den Landkreis Havelland aus. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest hat der Landkreis Havelland daher eine Allgemeinverfügung für die in der Überwachungszone gelegenen Gebiete erlassen.

Die Überwachungszone im Landkreis Havelland umfasst Teile der Gemeinde Milower Land, davon Teile der Gemarkungen Zollchow, Vieritz, Milow, Jerchel und Nitzahn. In den betroffenen Gebieten müssen Geflügel und gehaltene Vögel ab sofort und bis auf Weiteres von wildlebenden Vögeln abgesondert werden. Ferner dürfen Geflügel und gehaltene Vögel sowie deren Erzeugnisse weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Gleiches gilt für Futtermittel. Weitere Regelungen sowie die konkrete Beschreibung der Überwachungszone können der Allgemeinverfügung im Amtsblatt 06/2023 des Landkreises Havelland entnommen werden.

Seit dem Herbst 2021 tritt der Geflügelpesterreger H5N1 in Deutschland verstärkt auf. Im November 2021 wurde er auch bei einer Wildgans im Havelland, in der Stadt Ketzin/Havel, amtlich festgestellt. Im Februar 2022 ereignete sich ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Großderschau ebenfalls im Havelland. Alle Halter von Geflügel sind daher grundsätzlich zu Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.