Bundespolizei nimmt zusätzliche Kontrollen im Grenzgebiet und an den Grenzen vor, eng verknüpft mit der Schleierfahndung
Angesichts der sich verschärfenden Schleusungskriminalität an den deutschen Grenzen zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik sind zusätzliche Kontrollen zur Überwachung des Grenzgebiets notwendig. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat daher flexible Schwerpunktkontrollen an den Schleuserrouten angeordnet, die die Bundespolizei ab jetzt zusätzlich zur bereits stark intensivierten Schleierfahndung im gesamten Grenzgebiet vornimmt. Damit sollen Schleusungshandlungen noch frühzeitiger erkannt und unterbunden werden. Das Leben und die Gesundheit der geschleusten Menschen – oftmals Frauen und Kinder – soll geschützt werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen das grausame Geschäft der Schleuser stoppen, die für maximalen Profit Menschenleben aufs Spiel setzen. Deshalb nimmt die Bundespolizei ab sofort zusätzliche flexible Schwerpunktkontrollen an den Schleuserrouten an den Grenzen zu Polen und Tschechien vor. Diese zusätzlichen Kontrollen ergänzen die Schleierfahndung, die wir bereits in den letzten Monaten stark intensiviert haben. So ist die Bundespolizei im gesamten Grenzgebiet mit starken Kräften präsent. Mein Ziel ist maximaler Ermittlungsdruck auf Schleuser und der Schutz der Menschen, die oft ohne Wasser und mit kaum Sauerstoff über Grenzen geschmuggelt werden.
Mit unseren Nachbarstaaten Tschechien und Polen und den Bundesländern Sachsen und Brandenburg sind wir in engem Kontakt, damit alle Maßnahmen auf beiden Seiten unserer Grenzen bestmöglich zusammengreifen. Wir wollen durch flexible und mobile Kontrollen an wechselnden Orten Ausweichbewegungen der Schleuser verhindern. Zugleich sorgen wir dafür, dass die Kontrollen im Alltag so wenig wie möglich Auswirkungen auf die Menschen, auf Pendler und auf den Handel haben.
Ich bin der Bundespolizei sehr dankbar für ihren starken Einsatz. Nach den erheblichen Stellensteigerungen in den letzten Jahren stärken wir auch in diesem Jahr die Bundespolizei mit 1000 zusätzlichen Stellen, damit sie für ihre Aufgaben gut gerüstet ist. Wir sehen auch jetzt, wie wichtig das ist.
Zugleich gilt: Für eine deutliche Verringerung der irregulären Migration bleibt das gemeinsame europäische Asylsystem der entscheidende Schritt. Damit muss jeder an den EU-Außengrenzen strikt überprüft und registriert werden. Wer nur eine geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, muss an den Außengrenzen ein rechtsstaatliches Asylverfahren durchlaufen und bei einer Ablehnung direkt von dort zurückgeführt werden.“
Mit den flexiblen Schwerpunktkontrollen erfolgt eine rasche und spürbare Erhöhung der Präsenz der Bundespolizei. Die Kontrollen finden sowohl im Grenzgebiet, als auch zeitweise unmittelbar an der jeweiligen Grenzlinie statt. Die Kontrollen werden abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel sowie wechselnd entlang der Schleusungsrouten vorgenommen. Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr sind auf Grund der Erhöhung der Kontrolldichte nicht auszuschließen, sollen aber so weit wie möglich vermieden werden.
Die Bundespolizei stellte im bisherigen Jahr 2023 bis Ende August bundesweit insgesamt rund 71.000 unerlaubte Einreisen fest. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Afghanistan, Türkei und Irak.
Nach Erkenntnissen der Bundespolizei wird mittlerweile nahezu jeder vierte unerlaubt einreisende Drittstaatsangehörige nach Deutschland geschleust. Allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres registrierte die Bundespolizei bundesweit insgesamt über 1.550 Schleusungshandlungen, rund 1.700 Schleuser und über 20.300 geschleuste Menschen. Dabei kommt es besonders oft zu lebensgefährlichen sog. Behältnisschleusungen. Den Schwerpunkt bilden dabei aktuell die Grenzen zu Österreich, Tschechien und Polen. Die Schleuser agieren dabei dort zunehmend rücksichtsloser und brutaler gegenüber den geschleusten Personen und den kontrollierenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, etwa durch das Durchbrechen von Fahrzeugsperren.
An den deutschen Schengen-Binnengrenzen nimmt die Bundespolizei bereits seit geraumer Zeit personell erheblich verstärkt grenzpolizeiliche Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung vor. Bei Feststellung unerlaubter Einreisen werden aufenthaltsbeendende bzw. einreiseverhindernde Maßnahmen nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprüft und vollzogen.
Schutzbegehrende Drittstaatsangehörige werden grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Prüfung asylrechtlicher Belange einschließlich etwaiger Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Dublin-Verordnung weitergeleitet.
Die jetzt getroffenen grenzpolizeilichen Maßnahmen bewegen sich im Rahmen des Artikels 23 des Schengener Grenzkodexes (EU-Verordnung 2016/399) und erfolgen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes. Eine vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der gesamten Landgrenze nach den Artikeln 25 ff. des Schengener Grenzkodexes geht damit nicht einher.
Bereits jetzt werden außer den genannten grenzpolizeilichen Maßnahmen zahlreiche weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität umgesetzt. So sind erst gestern bei groß angelegten Ermittlungsmaßnahmen der Bundespolizei fünf Haftbefehle gegen die tatverdächtigen Schleuser vollstreckt worden.