Auch der Landkreis Havelland gehört zu den Landkreisen, die sich mit einer sehr angespannten Haushaltslage konfrontiert sehen. Vor dem Hintergrund des Halbjahresberichts mit der aktuellen Hochrechnung zum Ergebnis 2024, der ein Defizit von ca. 18,5 Millionen Euro prognostiziert, hat der Landkreis Havelland am 21. August 2024 eine Haushaltssperre für Teile der Verwaltung erlassen.
Die Hochrechnung erfolgte im Rahmen der Erarbeitung des Halbjahresberichts. Konkret betrifft die Haushaltssperre das Budget des Dezernat II - Soziales, Jugend, Gesundheit und Migration sowie die Budgets des Amtes für Gebäude- und Immobilienmanagement und des Referats Wirtschaftsförderung. Bis zur Rücknahme der Sperre dürfen nur noch Aufwendungen/Auszahlungen geleistet werden, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht. Darüber hinaus wurden alle Dezernate zur kritischen Prüfung ihrer Budgets aufgefordert.
Auch die übrigen Dezernate sind angehalten, Einsparpotenziale zu identifizieren und zu implementieren. Der beschlossene Haushalt des Jahres 2024 sah einen Jahresfehlbetrag von 7,4 Millionen Euro vor. Somit wird mit einem um ca. 11,1 Millionen Euro schlechteren Jahresergebnis gerechnet. Ziele der Haushaltssperre sind die Sicherstellung von Deckungspotentialen und die Stabilisierung der Liquidität sowie die Gewährleistung, dass pflichtige Sozialausgaben weiter ausgezahlt werden können.
Mit der Haushaltssperre soll im laufenden Jahr ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht werden. Rechtliche Grundlage für die Haushaltssperre ist § 71 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Die Kreistagsvorsitzende, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Mitglieder des Kreistages wurden entsprechend informiert. Ursächlich für die spürbare Verschlechterung der Haushaltslage sind die stark gestiegenen Aufwendungen bei Leistungen (Transferaufwendungen) in den Bereichen Jugend und Soziales. Geplant waren ca. 323 Millionen Euro.
Die aktuelle Prognose rechnet mit einem Volumen bis zum Jahresende von etwa 357 Millionen Euro. Diese Summe von 34 Millionen Euro konnte auch durch die gestiegenen Erträge in Höhe von 14 Millionen Euro nicht ausgeglichen werden. Als Beispiele für steigende Transferleistungen können die Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII, die Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung (SGB IX) und die sonstigen Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe genannt werden.
Zugleich wird zur Sitzung des Kreistags am 07. Oktober 2024 der Entwurf eines Nachtragshaushalts vorgelegt. Darüber hinaus wird am vorgelegten Zeitplan für die Verabschiedung des Haushalts des kommenden Jahres festgehalten. Mit den kurzfristig ergriffenen Maßnahmen wird ein Beitrag zur Sicherung der mittel- und langfristigen finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises geleistet.
Die schwierige Lage kommunaler Haushalte in Deutschland war in den vergangenen Wochen und Monaten häufig Gegenstand der Berichterstattung in Medien und Presse. Hierbei hatten sich auch verantwortliche Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommunen und Kreisen angesichts stark steigender Ausgaben, insbesondere bei den Sozialausgaben, besorgt gezeigt.
Das erwartete Defizit der Kommunen im Jahr 2024 beläuft sich nach Schätzungen der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände auf 13,3 Mrd. Euro. Ein Haushaltsdefizit wiesen im vergangenen Jahr 219 von insgesamt 294 Landkreisen aus.