Landkreis Havelland, Landstraße 91 zwischen Neukammer und Quermathen - Montag, den 13.11.2017, 09.15 Uhr Eine 29-jährige Golffahrerin, mit ihrem vier Monate alten Kind im Fahrzeug ist am Montagmorgen, zwischen Neukammer und Quermathen, etwa einen Kilometer vor der Bahnlinie bei Quermathen mit ihrem Fahrzeug nach rechts von der Straße abgekommen.
Der PKW stieß zunächst frontal in die Böschung, drehte sich und prallte anschließend seitlich gegen einen Straßenbaum. Mutter und Kind erlitten bei dem Unfall leichte bis mittelschwere Verletzungen. Zur Versorgung der Verletzten war auch ein Rettunshubschrauber zur Unfallstelle beordert worden und dort gelandet. Ein Rettungswagen brachte beide in eine Klinik. Die L91 musste an der Unfallstelle für etwa eine halbe Stunde vollständig gesperrt werden. Der entstandene Sachschaden beläufts ich auf ca. 5.000 Euro.
Falkensee - Samstag, den 11.11.2017, 19.35 Uhr - Ein betrunkener 36-jähriger Mann hat am Samstagabend in einer Falkenseeer Bowlingbahn randaliert und andere Gäste angepöbelt. Scheinbar völlig grundlos hatte der 36-Jährige in der Bowlingbahn rumgebrüllt, Stühle umhergeworfen und auch zwei Trinkgläser kaputtgeworfen. Gegenüber anderen Gästen der Sporteinrichtung verhielt sich der Mann sehr aggressiv und bepöbelte diese. Des Weiteren warf er Bowlingkugeln umher. Danach flüchtete er aus dem Gebäude. Polizeibeamte konnten ihn bereits kurz darauf, anhand der Täterbeschreibung, noch in der Nähe ausfindig machen. Auch gegenüber den Polizisten zeigte sich der Betrunkene sehr aggressiv und wehrte sich gegen die Personalienfeststellung, indem er versuchte nach den Beamten zu treten. Den Polizisten gelang es schließlich den aufgebrachten Mann dingfest zu machen und ins Gewahrsam der Polizeiinspektion zu bringen. Dabei beleidigte er die Beamten und rief mehrfach rechtsradikale Parolen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,07 Promille. Bei der Rangelei mit dem Beschuldigten wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Der 36-Jährige wird sich nun wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten müssen.