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Erste Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III fließen. Bereits am gestrigen Nachmittag – nur einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die Überbrückungshilfe III am 10. Februar – wurden vom Bund bereits die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt. Das ist eine gute Nachricht für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, die sich in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser befinden. Denn damit können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat und insgesamt 400.000 Euro für vier Fördermonate bereits ab jetzt erhalten.

Bei Abschlagszahlungen in Höhe von über 400.000 Euro wird dies ebenfalls bis Ende Februar ausgezahlt werden können. Die reguläre Auszahlung und Prüfung der Anträge durch die Bundesländer erfolgt ab März. Seit dem Start der Antragstellung am 10. Februar wurden bis gestern Abend (11.02.) 282 Anträge gestellt und bereits rd. 4,5 Mio Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt. Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Da bei den Wirtschaftshilfen neben Beihilfeverhandlungen mit der EU-Kommission parallel immer auch komplexe Abstimmungen mit dem Bundesfinanzministerium sowie den 16 Bundesländern zu bewältigen sind, hat das Bundeswirtschaftsministerium beginnend mit der Novemberhilfe das Instrument der Abschlagszahlung eingeführt und inzwischen fest etabliert. Dadurch wird ermöglicht, dass das Geld deutlich schneller bei den Unternehmen ankommt.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III und den Antragsvoraussetzungen finden Sie hier und auf der Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.