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Bayern - KEMPTEN (ALLGÄU). Im Rahmen der bereits gestern begonnenen Ermittlungen nach dem Messerangriff eines Mannes auf den Kunden eines Einkaufszentrums, fand die Polizei in der Wohnung des Mannes eine getötete Person.

Gegen den Täter wurde zwischenzeitlich ein Unterbringungsbefehl erlassen. Ein 26-jähriger Kemptener griff gestern (28. Dezember 2015) gegen 19 Uhr offensichtlich wahllos einen 22-jährigen Kunden eines Einkaufscenter am August-Fischer-Platz an. Dabei verletzte er diesen im Halsbereich schwer. Das Opfer musste aufgrund dessen operiert werden. Er befindet sich nicht mehr in Lebensgefahr. Mehrere sofort eingreifende Passanten schritten ein und hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dabei wurden vier Personen leicht verletzt und mussten in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Nachdem der 26-Jährige vorläufig festgenommen war, machte er die Polizeibeamten auf eine tote Person in seiner Wohnung in der Kemptener Stiftstadt aufmerksam. Als sie diese Angabe noch in der Nacht überprüften, fanden sie dort tatsächlich eine leblose Person, deren Identität zunächst unbekannt blieb. Die Kemptener Kriminalpolizei richtet noch in der Nacht mit Unterstützung von Beamten der Kripo Kaufbeuren eine Ermittlungsgruppe ein und führte an beiden Tatorten ihre kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch. Diese heute tagsüber fortgeführten Ermittlungen führten zwischenzeitlich zur Identität des verstorbenen Opfers. Dabei handelt es sich um den 50-jährigen Mitbewohner, der gemeinsam mit dem 26-Jährigen in einer Wohngemeinschaft lebte. Dieser räumte zwischenzeitlich ein, seinen Mitbewohner gestern Mittag mit einem Beil getötet zu haben und verließ danach die gemeinsame Wohnung. Gegen 19 Uhr kam es dann zu dem Übergriff im Einkaufszentrum auf den 22-Jährigen, der ihm völlig unbekannt ist, und den die Staatsanwaltschaft als versuchtes Tötungsdelikt bewertet. Michael Haber, Leiter der Kripo Kempten, ist „froh, dass sich im Einkaufszentrum schnell mehrere Personen zusammen taten und den Angreifer überwältigten. Ich bin mir sicher, dass sie dadurch wesentlich Schlimmeres verhinderten.“ Der Festgenommene wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten vorgeführt. Dieser erließ einen Unterbringungsbefehl. Derzeit geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Motiv für die Taten in der möglichen krankhaften seelischen Störung des Täters zu suchen ist.

PM-PP Schwaben Süd/West