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+++ Generalstaatsanwalt Schleswig ist für die Auslieferung des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont +++ Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein hat am 9. Mai 2018 bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht den Antrag gestellt, den Auslieferungshaftbefehl gegen den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen.

Anlass hierfür waren neue von den spanischen Behörden übermittelte Informationen, insbesondere zur Verfügung gestellte Videos, die die gegenüber den spanischen Polizeikräften verübten Gewalttätigkeiten zeigen. Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist. Nach deutschem Recht käme nicht nur eine Strafbarkeit wegen Hochverrats (§ 81 StGB), sondern jedenfalls auch wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall (§§ 125 Abs. 1 Nr. 1, 125a Satz 1 StGB) in Betracht. Deshalb sei davon auszugehen, dass nach wie vor Fluchtgefahr gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG bestehe.

Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts über den Antrag wird heute von dort aus bekannt gemacht. Derzeit bereitet die Generalstaatsanwaltschaft den Antrag vor, die Auslieferung des Verfolgten für zulässig zu erklären.