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Wichtige Maßnahmen im Bereich Wohnen und Bauen beschlossen Der Kabinettausschuss Klimaschutz hat am 20. September 2019 die Ergebnisse seiner Arbeit vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich auf die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, die zahlreiche Maßnahmen über alle Sektoren hinweg enthalten. Eine zentrale Bedeutung nimmt die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich ein. Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Die Art wie wir wohnen und bauen wirkt sich unmittelbar auf das Klima aus.

Wenn wir unsere ambitionierten Klimaziele erreichen wollen, müssen wir auch im Gebäudebereich ansetzen. Dazu haben wir im Klimakabinett ein umfassendes Maßnahmenbündel vereinbart. Im Mittelpunkt steht die Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Wir wollen denjenigen unter die Arme greifen, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimafreundlich sanieren wollen. Dazu wird es deutlich spürbare Anreize für Investitionen geben. Wichtig ist und bleibt dabei: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Zu den Maßnahmen im Sektor Gebäude zählen insbesondere:

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen: Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung eingeführt werden. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 Prozent der Kosten mindern.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit werden die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht.

Zudem werden die Fördersätze erhöht. Dabei gilt: je höher der erreichte energetische Standard, desto höher die Förderung. Damit sind künftig Förderungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent möglich.

Investitionszuschuss für energetische Gebäudesanierung: Die KfW-Förderung wird durch einen Investitionszuschuss ergänzt. Hiermit werden weitere Adressaten erreicht (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften; Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie Rentner, Vermieter oder Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude).

Erneuerung von Heizanlagen: Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf fossiler Basis betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme zu geben. Wo dies nicht möglich ist, sollen Anreize für den Wechsel auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien einbinden, geschaffen werden. Es lohnt sich damit, in den kommenden Jahren bspw. von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen.

Das Klimakabinett einigte sich zudem auf Maßnahmen im Bereich der Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit. Zu bestimmten Anlässen (z. B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen in Zukunft obligatorisch. Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans sollen auch Gebäudeeigentümer über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informiert werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Ein Haus zu sanieren ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Wir wollen den Gebäudeeigentürmern deshalb mit unabhängigen Beratungsangeboten helfen. So soll für ein solch' großes Projekt ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden.“ Zu weiteren vereinbarten Maßnahmen zählt die Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich mit neuen Investitions- und Vertragsmodellen. Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ soll aufgestockt werden.

Eine besondere Rolle spielt die Vorbildfunktion der Bundesgebäude. Sie werden daher frühzeitig einen den Klimaschutzzielen gerechten Standard erhalten und innovative Technologien integrieren. Neue Gebäude des Bundes sollen ab 2022 mindestens EH 40 entsprechen. In einem zweiten

Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 in Form eines Standards und einer Sanierungsquote verbindlich vorgegeben.