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17. April 2020 (DVR) - Auch in der Corona-Krise ist es gefährlich, mit einem defekten Auto zu fahren. Deshalb rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Untersuchungstermine für die Hauptuntersuchung (HU) sowie notwendige Werkstatttermine nicht aufzuschieben. Aufgrund der Pandemie hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bundesländern vorgeschlagen, vorübergehend kein Verwarnungsgeld zu erheben, wenn die Vorführfrist für Kraftfahrzeuge bis zu vier Monate überschritten wird. Der DVR appelliert an alle Fahrzeughalter:

 

• Die Hauptuntersuchung ist ein zentraler Baustein der Verkehrssicherheit. Nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Fahrzeugmängel werden dabei entdeckt.

• Melden Sie sich frühzeitig telefonisch bei einer Prüforganisation, um einen Termin für die Hauptuntersuchung zu vereinbaren.

• Werkstätten und die zuständigen Prüforganisationen dürfen weiterhin arbeiten. Auch dort gelten Hygieneregeln und das Gebot, den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Stellen Sie sich daher auf längere Wartezeiten ein.

• Auf den Webseiten der Prüforganisationen können Sie sich in der Regel informieren, welche Stellen geöffnet sind.

• Ihr Fahrzeug braucht aktuell keine HU, aber Sie haben den Verdacht, dass etwas nicht stimmt? Lassen Sie es von einer Fachperson überprüfen. Sicherheitsrelevante Reparaturen sollten auf keinen Fall aufgeschoben werden. Kleine Kratzer am Lack oder Dellen sind dagegen weniger dringlich.

• Vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit der Werkstatt, um Wartezeiten zu vermeiden.

• Wer mit einem defekten Kfz fährt, gefährdet das eigene