Philipp H. aus Neubiberg: Ich habe schon öfter ein Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ gesehen. Welche Regeln gelten dort für Fahrrad- und Autofahrer? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: Eine Fahrradstraße ist exklusiv für Radfahrer. Nur wenn Zusatzschilder es erlauben, dürfen auch Autos oder Krafträder, also zum Beispiel Motorräder, sie befahren oder dort parken.
Ein Zusatzschild kann die Fahrradstraße auch allgemein für Anlieger freigeben – egal mit welchem Gefährt. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich jedoch nach den Fahrradfahrern richten, etwa bei der Geschwindigkeit: Diese beträgt für alle maximal 30 km/h. Das gilt natürlich auch für E-Bike-Modelle, die bis zu 45 km/h fahren können. Fahrradfahrer dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Behindern beispielsweise Autofahrer den Radverkehr oder gefährden sie Radfahrer, droht ihnen ein Bußgeld.
Ansonsten gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung, etwa das Rechtsfahrgebot. Übrigens: Kinder unter acht Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren – auch wenn es eine Fahrradstraße gibt. Auch einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg dürfen sie nutzen.