Für mehr Sicherheit beim Autofahren auf Brandenburger Straßen: In vielen Regionen Brandenburgs ist mit überfrierender Nässe und Glätte zu rechnen. Besonders gefährlich ist es an Bergkuppen, Brücken und tagsüber auch in waldreichen Gebieten, insbesondere bei Dunkelheit sind solche Stellen nur schwer erkennbar. Gerade Fahrzeuge mit Sommerreifen haben ab Temperaturen unter 7 Grad Celsius eine schlechtere Haftung auf der Fahrbahn. Das Unfallrisiko ist mit Sommerreifen sogar sechsmal höher als mit Winterreifen. Aber der beste Winterreifen hilft nur, wenn sich das Fahrverhalten nach den Straßen- und Witterungsbedingungen richtet. Prävention beginnt vor Fahrtantritt, die Polizei rät daher:
Rüsten Sie rechtzeitig auf Winterreifen um. Beachten Sie, dass Winterreifen zur Erhöhung der Fahrsicherheit mindesten 4 mm Profiltiefe aufweisen sollten! Eiskratzer, Handbesen, Frostschutzmittel gehören in jedes Auto. Überprüfen Sie die Beleuchtung am Fahrzeug, insbesondere auch bei Fahrrädern. Sorgen Sie für freie Sicht - entfernen Sie vor Fahrantritt Eis oder Schnee von allen Scheiben, Außenspiegeln und Leuchten! Wechseln Sie schmierende Scheibenwischerblätter frühzeitig aus! Fügen Sie der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel hinzu! Verlassen Sie sich nicht nur auf Hilfseinrichtungen wie ABS (Anti-Blockier-System) und ESP (Antischlupfregelung), sondern passen Sie Ihr Fahrverhalten und die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen an! Fahren Sie bei Glatteis vorausschauend und seien Sie stets bremsbereit! Halten Sie einen höheren Sicherheitsabstand! Vermeiden Sie schnelle und ruckartige Lenkbewegungen, starkes Bremsen und Beschleunigen sowie riskante Überholmanöver! Beachten Sie: Bei Sichtbehinderungen durch Nebel und Schnee können Sie ihr Tempo nicht mehr richtig einschätzen! Bei Sichtweiten unter 50 m dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ggf. sollten Sie den nächsten Platz zum Parken aufsuchen und abwarten, bis sich die Sichtverhältnisse gebessert haben. Beachten Sie, dass Straßen nicht allerorts gleich geräumt und gestreut sein müssen.
Informieren Sie sich frühzeitig über die Witterungsverhältnisse, damit Sie entsprechend längere Fahrzeiten einplanen können! Denken Sie auch daran, mit einem Fahrrad können Sie schneller wegrutschen. Tragen Sie einen Fahrradhelm, er hilft bei Stürzen schwere Kopfverletzungen zu vermeiden! Achten Sie beim Fahrradfahren auf helle und reflektierende Kleidung! Lassen Sie bei Eisglätte das Fahrrad stehen und nutzen Sie öffentliche Verkehrmittel! Besonders im Advent sind Autofahrer nach Weihnachtsmarkt-Besuchen und Betriebsfeiern immer wieder berauscht unterwegs. Die Polizei wird deshalb in der Vorweihnachtszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und rät daher: Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen. Trennen Sie daher Trinken und Fahren, vermeiden Sie auch ein „Herantrinken" an die gesetzlich festgelegten Promillegrenzen! Ab 0,5 Promille gehen Sie als Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille sind Sie als Kraftfahrer absolut fahruntüchtig (als Radfahrer ab 1,6 Promille) und begehen eine Straftat. Achtung: Bereits ab 0,3 Promille ist ihr Führerschein in Gefahr! Verhalten Sie sich auffällig (so genannte Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinienfahren) oder verursachen Sie einen Unfall wird Ihnen grundsätzlich die Fahrererlaubnis entzogen.
Klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt und fährt! Fahren Sie zu Veranstaltungen am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dann können Sie ungezwungen feiern und müssen sich nicht um die Rückfahrt sorgen! Setzen Sie sich als Mitfahrer nie zu alkoholisierten Fahrzeugführern ins Fahrzeug! Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten! Die Gefahren durch Alkoholkonsum sind individuell verschieden. Alkohol wirkt sich je nach Alter, Größe, Geschlecht etc. unterschiedlich aus. Daher kann bereits ein alkoholisches Getränk zu viel sein. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch „Erfahrungen/Fahrpraxis" ausgleichen! Beachten Sie auch versteckten Alkohol in Modegetränken (Alcopops)! Bedenken Sie, dass konsumierter Alkohol nicht sofort abgebaut wird. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie sich am nächsten Tag mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit sich und andere gefährden! Die Wiedererlangung der wegen Alkohols entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und keineswegs selbstverständlich.